Begriff
Ehenichtigkeit
Ehenichtigkeit bedeutet, dass eine Ehe wegen eines schwerwiegenden Mangels, etwa weil der Ehewille nicht frei war, nie gültig zustande gekommen ist. Die Kirche erklärt sie erst, nachdem ein kirchliches Gericht den Fall geprüft hat; danach sind beide Partner frei zu heiraten, bleiben aber an die natürlichen Pflichten aus der früheren Verbindung gebunden (KKK 1628–1629). Eine Nichtigkeitserklärung ist keine Scheidung, denn eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe unter Getauften kann nicht aufgelöst werden (KKK 1640).
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