Begriffe
Theologische Begriffe im Vergleich
Viele Streitfragen beginnen bei einem Wort wie Gnade, Sakrament oder Rechtfertigung. Hier steht, was die Kirche damit meint, und daneben, wie andere Traditionen dasselbe Wort verstehen.
Menschen, Ämter und Kirche
- allgemeines PriestertumDas allgemeine oder gemeinsame Priestertum ist die Teilhabe aller Getauften am Priestertum Christi. Durch Taufe und Firmung geweiht, bringen die Gläubigen ihr Leben, ihr Gebet und ihre Arbeit als geistige Opfer dar und wirken an der Darbringung der Eucharistie mit (1 Petr 2,5.9; LG 10; KKK 1546). Es ist dem Amtspriestertum zugeordnet, unterscheidet sich von ihm aber dem Wesen nach (KKK 1547).
- AmtspriestertumDas Amtspriestertum, auch hierarchisches Priestertum genannt, ist die durch das Sakrament der Weihe übertragene Teilhabe der Bischöfe und Priester am Priestertum Christi; in ihm handeln sie in der Person Christi, des Hauptes. Es unterscheidet sich vom gemeinsamen Priestertum aller Getauften dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach und steht in dessen Dienst (LG 10; KKK 1547). Diakone empfangen die Weihe „nicht zum Priestertum, sondern zur Dienstleistung“ (LG 29; KKK 1554).
- apostolische SukzessionApostolische Sukzession ist die Übertragung der Sendung und der Vollmacht der Apostel auf ihre Nachfolger, die Bischöfe, durch das Sakrament der Weihe. Durch sie bleibt die Kirche in Glauben und Leben mit ihrem apostolischen Ursprung verbunden, und die apostolische Verkündigung wird bis zur Vollendung der Zeiten bewahrt (Kompendium 176; KKK 77, 861–862).
- BischofEin Bischof ist ein geweihter Amtsträger in der Fülle des Weihesakramentes, Nachfolger der Apostel und Hirte eines Bistums.
- BistumEin Bistum ist der Teil des Gottesvolkes, der einem Bischof in Gemeinschaft mit dem Papst zu weiden anvertraut ist.
- DiakonEin Diakon ist ein geweihter Amtsträger der dritten Stufe des Weihesakramentes, der im Dienst von Wort, Liturgie und Caritas steht.
- KardinalEin Kardinal ist ein vom Papst ernannter Würdenträger, der als enger Mitarbeiter des Papstes und im Kardinalskollegium zur Papstwahl berufen ist.
- KircheDie Kirche ist das von Christus gerufene Volk Gottes und sein Leib, zugleich sichtbare, hierarchisch geordnete Gemeinschaft und geistliche Wirklichkeit. Die eine Kirche Christi, die im Glaubensbekenntnis als eine, heilige, katholische und apostolische bekannt wird, ist verwirklicht in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird. Auch außerhalb ihres sichtbaren Gefüges finden sich vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit, die zur katholischen Einheit hindrängen (LG 8; KKK 816, 819).
- KirchenrechtKirchenrecht ist die verbindliche Rechtsordnung der katholischen Kirche, die ihr gemeinsames Leben und ihren Dienst ordnet.
- KlerusDer Klerus umfasst die geweihten Amtsträger der Kirche, also Diakone, Priester und Bischöfe, die einen besonderen Dienst ausüben.
- LaieEin Laie ist ein getaufter Christ, der nicht zum Klerus gehört, durch die Taufe am Priestertum Christi teilhat und in der Firmung für seinen apostolischen Auftrag gestärkt wird.
- LaienapostolatDas Laienapostolat ist der Auftrag der Laien, durch ihr Leben in Familie, Beruf und Gesellschaft am Sendungsauftrag der Kirche teilzunehmen.
- OrdenslebenOrdensleben ist eine durch die Gelübde der Armut, Keuschheit und des Gehorsams geprägte Lebensform geweihter Personen in Gemeinschaften.
- PapstDer Papst ist der Bischof von Rom und Nachfolger des heiligen Petrus, das immerwährende und sichtbare Prinzip und Fundament der Einheit von Bischöfen und Gläubigen (LG 23). Als Hirte der ganzen Kirche hat er kraft seines Amtes die volle, höchste und allgemeine Vollmacht über die Kirche (LG 22; KKK 882) und lehrt unter genau bestimmten Bedingungen unfehlbar. Diese Lehre über seinen Primat und sein unfehlbares Lehramt hat das Erste Vatikanische Konzil definiert; das Zweite Vatikanische Konzil legt sie allen Gläubigen erneut fest zu glauben vor (LG 18).
- PfarreiEine Pfarrei ist eine bestimmte Gemeinschaft von Christgläubigen, die in einem Bistum einem Pfarrer zur Seelsorge anvertraut ist.
- PfarrerEin Pfarrer ist der Priester, dem die Seelsorge einer Pfarrei als eigenem Hirten unter der Autorität des Bischofs anvertraut ist.
- PriesterEin Priester (Presbyter) ist ein durch das Sakrament der Weihe bestellter Mitarbeiter des Bischofs. Die Weihe macht ihn Christus, dem Priester, gleichförmig, sodass er in der Person Christi, des Hauptes, handelt: Er verkündet das Evangelium, feiert die Eucharistie, vergibt in der Beichte die Sünden, spendet die Krankensalbung und leitet die Gemeinde (KKK 1562–1566, 1461, 1516).
- ZölibatDer Zölibat ist die Ehelosigkeit „um des Himmelreiches willen“ (Mt 19,12). In der lateinischen Kirche werden die geweihten Amtsträger außer den ständigen Diakonen gewöhnlich aus Männern gewählt, die zölibatär leben und sich ungeteilt dem Herrn widmen wollen; so ist der Zölibat Zeichen des neuen Lebens und des Reiches Gottes (KKK 1579). Er ist nicht vom Wesen des Priestertums gefordert, ihm aber in vielfacher Hinsicht angemessen (PO 16); in den Ostkirchen können verheiratete Männer zu Diakonen und Priestern geweiht werden (KKK 1580), und auch die lateinische Kirche kennt rechtmäßige Ausnahmen.
Sakramente
- BeichteIn der Beichte, dem Bußsakrament, bekennt ein reuiger Christ einem Priester seine Sünden. Durch die sakramentale Lossprechung, die der Priester kraft der Weihe im Namen Christi erteilt, vergibt Gott ihm die Sünden und versöhnt ihn mit der Kirche. Zum Sakrament gehören Reue, Bekenntnis und Genugtuung des Büßenden sowie die Lossprechung; alle schweren Sünden, deren sich jemand nach gewissenhafter Selbsterforschung bewusst ist, sind zu bekennen (KKK 1424, 1448, 1456, 1461).
- EhenichtigkeitEhenichtigkeit bedeutet, dass eine Ehe wegen eines schwerwiegenden Mangels, etwa weil der Ehewille nicht frei war, nie gültig zustande gekommen ist. Die Kirche erklärt sie erst, nachdem ein kirchliches Gericht den Fall geprüft hat; danach sind beide Partner frei zu heiraten, bleiben aber an die natürlichen Pflichten aus der früheren Verbindung gebunden (KKK 1628–1629). Eine Nichtigkeitserklärung ist keine Scheidung, denn eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe unter Getauften kann nicht aufgelöst werden (KKK 1640).
- EhesakramentIm Ehesakrament schließen ein getaufter Mann und eine getaufte Frau ihren unauflöslichen Bund und bilden Christus und die Kirche ab.
- FirmungDie Firmung ist das Sakrament, das die Taufgnade vollendet: Durch die Salbung mit Chrisam unter Auflegen der Hand schenkt der Heilige Geist eine besondere Kraft, Christus in Wort und Tat zu bezeugen, und prägt ein unauslöschliches Siegel ein; darum wird sie nur einmal gespendet (KKK 1285, 1300, 1303–1304).
- KrankensalbungDie Krankensalbung ist das Sakrament, in dem ein Priester einen Christen, der wegen Krankheit oder Altersschwäche in Lebensgefahr zu geraten beginnt, mit geweihtem Öl salbt und für ihn betet (Jak 5,14–15; KKK 1514, 1516). Sie schenkt eine besondere Gabe des Heiligen Geistes zur Stärkung, vergibt die Sünden und führt, wenn es dem Willen Gottes entspricht, auch zur leiblichen Heilung (KKK 1520).
- SakramentIm VergleichEin Sakrament ist ein von Christus eingesetztes und der Kirche anvertrautes wirksames Zeichen der Gnade, durch das göttliches Leben geschenkt wird; es bewirkt, was es bezeichnet (KKK 1131). Die Sakramente wirken „ex opere operato“, das heißt kraft des ein für alle Mal vollbrachten Heilswerkes Christi und nicht kraft der Heiligkeit des Spenders; ihre Frucht hängt aber auch von der inneren Verfassung des Empfängers ab (KKK 1128). Die Kirche kennt sieben Sakramente.
- SakramentalienSakramentalien sind von der Kirche eingesetzte heilige Zeichen, zum Beispiel Segnungen. Sie verleihen die Gnade nicht nach Art der Sakramente, sondern erlangen geistliche Wirkungen kraft der Fürbitte der Kirche; so bereiten sie auf den Empfang der Gnade vor und heiligen verschiedene Lebensumstände (KKK 1667, 1670).
- TaufeIm VergleichDie Taufe ist das Sakrament der Wiedergeburt aus Wasser und Geist, durch das ein Mensch Christus und seiner Kirche eingegliedert wird. Sie tilgt die Erbsünde und alle persönlichen Sünden samt den Sündenstrafen, schenkt die heiligmachende Gnade und prägt ein unauslöschliches Siegel ein; darum wird sie nur einmal gespendet (KKK 1263, 1272). Für alle, denen das Evangelium verkündet wurde und die um sie bitten können, ist sie heilsnotwendig (KKK 1257); die Schrift verbindet sie mit Vergebung, Wiedergeburt, Geistempfang und der Teilhabe an Tod und Auferstehung Christi.
- WeihesakramentDas Weihesakrament weiht Diakone, Priester und Bischöfe zum Dienst an Wort, Sakrament und Leitung der Kirche.
Messe und Liturgie
- AbendmahlIm VergleichAbendmahl ist ein konfessionsübergreifender deutscher Ausdruck für die von Christus eingesetzte Feier mit Brot und Kelch. Der Begriff legt für sich allein noch nicht fest, ob eine Tradition darunter die sakramentale Gegenwart Christi, eine geistliche Teilhabe oder eine erinnernde Feier versteht.
- AltarDer Altar ist der Tisch der Eucharistiefeier, der zugleich Ort des Opfers und des Mahles Christi ist.
- AmboDer Ambo ist der Ort in der Kirche, von dem aus die Schriftlesungen und die Homilie vorgetragen werden.
- EucharistieDie Eucharistie ist das Sakrament, in dem Jesus Christus unter den Gestalten von Brot und Wein mit Leib und Blut, Seele und Gottheit wahrhaft, wirklich und substanzhaft gegenwärtig ist (KKK 1374). In ihr wird sein einmaliges Kreuzesopfer sakramental gegenwärtig, und die Gläubigen empfangen ihn in der Kommunion (KKK 1366–1367). Sie ist „Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens“ (LG 11; KKK 1324).
- Heilige MesseIn der Heiligen Messe wird das eine Opfer Christi sakramental gegenwärtig, und die Kirche empfängt Christus selbst in der Eucharistie.
- HomilieDie Homilie ist die Predigt in der Messe, die die Schriftlesungen im Licht des Glaubens erschließt.
- HostieEine Hostie ist Brot, das für die Eucharistie bestimmt ist; im konsekrierten Zustand ist sie der Leib Christi.
- KommunionKommunion ist der Empfang des Leibes und Blutes Christi in der Eucharistie, der die Gemeinschaft mit Christus und der Kirche vertieft.
- KonsekrationDie Konsekration ist die Wandlung im eucharistischen Hochgebet: Durch die Wirkkraft der Worte Christi und das Handeln des Heiligen Geistes werden Brot und Wein in seinen Leib und sein Blut verwandelt (KKK 1353, 1375; Kompendium 283).
- LiturgieLiturgie ist der öffentliche Gottesdienst der Kirche. In ihr setzt Christus, der Hohepriester, in seiner Kirche, mit ihr und durch sie das Werk der Erlösung fort; sie ist Vollzug seines priesterlichen Amtes, in dem durch sichtbare Zeichen die Heiligung des Menschen bezeichnet und bewirkt wird (KKK 1069–1070).
- OpferEin Opfer ist eine Gabe an Gott. Für Christen steht dabei das einmalige Selbstopfer Christi am Kreuz im Mittelpunkt. Die Messe ist ein wahres Opfer, aber kein neues oder zusätzliches: Derselbe Christus, der sich am Kreuz ein für alle Mal blutig dargebracht hat, bringt sich in der Eucharistie durch den Dienst der Priester unblutig dar. Kreuzesopfer und Messopfer sind ein einziges Opfer; nur die Weise der Darbringung ist verschieden (KKK 1366–1367).
- RealpräsenzRealpräsenz bezeichnet die Lehre, dass Christus im Sakrament der Eucharistie wahrhaft, wirklich und substanzhaft gegenwärtig ist.
- SegenEin Segen ist das Lob Gottes und die Bitte um seine Gnade über Personen, Orte oder Gegenstände; als Sakramentale ist er kein Sakrament und wirkt nicht magisch.
- TabernakelDer Tabernakel ist der verschlossene Aufbewahrungsort für die konsekrierten Hostien, in denen Christus gegenwärtig bleibt.
Offenbarung und Lehre
- BibelkanonDer Bibelkanon ist die von der Kirche verbindlich bezeugte Sammlung der 73 inspirierten Bücher des Alten und Neuen Testaments.
- Deuterokanonische SchriftenDeuterokanonische Schriften heißen die Bücher Tobit, Judit, 1 und 2 Makkabäer, Weisheit, Jesus Sirach und Baruch sowie die griechischen Teile von Ester und Daniel. Sie gehören zum Kanon des Alten Testaments, den die Kirche auf den Konzilien von Florenz und Trient verbindlich festgestellt hat, und sind wie alle 73 Bücher der Bibel inspiriert (KKK 120, 138); „deuterokanonisch“ bezeichnet keinen geringeren Rang. Protestantische Bibeln lassen sie meist weg oder drucken sie gesondert als „Apokryphen“; im katholischen Sprachgebrauch heißen Apokryphen dagegen Schriften außerhalb des Kanons.
- DogmaIm VergleichEin Dogma ist eine von Gott geoffenbarte Wahrheit, die die Kirche durch ein feierliches Urteil oder durch ihr ordentliches und allgemeines Lehramt ausdrücklich als von Gott geoffenbart zu glauben vorlegt; sie verlangt die unwiderrufliche Zustimmung des Glaubens (KKK 88; CIC can. 750 § 1). Wahrheiten, die mit der Offenbarung notwendig verbunden sind, legt die Kirche ebenfalls endgültig vor, aber nicht als geoffenbart; sie sind fest anzunehmen und festzuhalten (CIC can. 750 § 2). Davon zu unterscheiden sind nicht endgültige Lehre, kirchliche Disziplin und theologische Meinung.
- ErbsündeDie Erbsünde ist der Zustand des Mangels an der ursprünglichen Heiligkeit und Gerechtigkeit, in dem die Menschen seit der Sünde Adams geboren werden. Sie ist eine Sünde, die man „miterhalten“, nicht aber „begangen“ hat; bei keinem Nachkommen Adams hat sie den Charakter einer persönlichen Schuld (Kompendium 76; KKK 404–405). Die menschliche Natur ist durch sie nicht durch und durch verdorben, aber verletzt und zur Sünde geneigt; die Taufe tilgt die Erbsünde, die Neigung zur Sünde bleibt als Aufgabe des geistlichen Kampfes (KKK 405).
- FegefeuerDas Fegefeuer (Purgatorium) ist die abschließende Läuterung nach dem Tod für jene, die in der Gnade und Freundschaft Gottes sterben, aber noch nicht vollkommen geläutert sind. Sie sind ihres ewigen Heils sicher; die Läuterung ist keine zweite Chance zur Umkehr und von der Bestrafung der Verdammten völlig verschieden. Die Kirche hat diese Glaubenslehre vor allem auf den Konzilien von Florenz und Trient formuliert; die Lebenden können den Verstorbenen durch Fürbitte, besonders das eucharistische Opfer, durch Almosen, Ablässe und Bußwerke helfen (KKK 1030–1032).
- GlaubensgutDas Glaubensgut ist die in Schrift und Tradition überlieferte Offenbarung, die Christus den Aposteln anvertraut und die Kirche bewahrt.
- GnadeGnade ist die ungeschuldete Gunst und Hilfe Gottes, durch die er den Menschen zu seinem Kind macht und ihn am göttlichen Leben teilhaben lässt (KKK 1996–1997). Die heiligmachende Gnade, die in der Taufe geschenkt wird, ist ein bleibendes Geschenk, das die Seele von der Sünde heilt und heiligt; davon unterscheidet die Kirche die helfenden Gnaden, mit denen Gott zu Beginn der Bekehrung und auf dem Weg der Heiligung eingreift (KKK 1999–2000).
- HeiligungHeiligung ist das Werk Gottes, durch das er den Menschen innerlich erneuert und heilig macht. Sie beginnt in der Rechtfertigung selbst, die „nicht nur Vergebung der Sünden ist, sondern auch Heiligung und Erneuerung des inneren Menschen“, und wächst durch Glaube, Sakramente und Werke der Liebe bis zur Vollendung (KKK 1989, 1999).
- Hierarchie der WahrheitenDie Hierarchie der Wahrheiten ist die Ordnung der Glaubenswahrheiten nach ihrer Verbindung zum Fundament des christlichen Glaubens (UR 11; KKK 90); die grundlegendste ist das Geheimnis der Dreifaltigkeit (KKK 234). Sie ordnet die Wahrheiten zueinander, setzt aber keine herab: Jedes Dogma ist mit demselben göttlichen Glauben zu glauben, weil alle Dogmen geoffenbart sind (Glaubenskongregation, Mysterium Ecclesiae, 1973, Nr. 4).
- InspirationInspiration ist die göttliche Eingebung der Heiligen Schrift, durch die Gott die menschlichen Verfasser als wahre Autoren gebraucht.
- KatechismusEin Katechismus ist eine geordnete Darstellung des katholischen Glaubens zur Unterweisung, besonders der Katechismus der Katholischen Kirche.
- KirchenlehrerEin Kirchenlehrer ist ein Heiliger, dem die Kirche wegen der herausragenden Bedeutung seiner Lehre für die ganze Kirche diesen Ehrentitel verleiht.
- KirchenvaterEin Kirchenvater ist ein bedeutender christlicher Schriftsteller der ersten Jahrhunderte, dessen Zeugnis die Kirche als besonders gewichtig achtet.
- KonzilEin Konzil ist eine Versammlung von Bischöfen zu Fragen des Glaubens und der kirchlichen Ordnung, wobei ein ökumenisches Konzil nur gemeinsam mit dem Papst höchste Lehrautorität ausübt.
- lässliche SündeEine lässliche Sünde ist eine Sünde in einer nicht schwerwiegenden Sache oder eine Sünde in einer schwerwiegenden Sache, die ohne volle Kenntnis oder volle Zustimmung begangen wird. Sie schwächt die Liebe, bricht aber den Bund mit Gott nicht und nimmt die heiligmachende Gnade nicht weg (KKK 1862–1863).
- LehramtDas Lehramt ist der Auftrag, das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes verbindlich auszulegen. Christus hat ihn den Bischöfen in Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri, dem Bischof von Rom, anvertraut; sie üben ihn in seinem Namen aus (DV 10; KKK 85). Das Lehramt steht nicht über dem Wort Gottes, sondern dient ihm, indem es nur lehrt, was überliefert ist.
- OffenbarungOffenbarung ist Gottes Selbstmitteilung an die Menschen, die in Jesus Christus ihre Fülle hat. Diese öffentliche Offenbarung ist mit der Zeit der Apostel abgeschlossen; bis zur Wiederkunft Christi ist keine neue öffentliche Offenbarung zu erwarten, doch das Verständnis ihres Inhalts wächst (DV 4; KKK 66). Sogenannte Privatoffenbarungen, auch kirchlich anerkannte, gehören nicht zum Glaubensgut; sie sollen helfen, in einer bestimmten Zeit tiefer aus der Offenbarung Christi zu leben, nicht sie zu ergänzen (KKK 67).
- ÖkumeneÖkumene ist die Bewegung zur Wiederherstellung der sichtbaren Einheit aller Christen, die die Kirche als Auftrag Christi versteht.
- RechtfertigungIm VergleichRechtfertigung bezeichnet Gottes unverdiente Annahme und Erneuerung des Sünders in Christus. Der Glaube wirkt durch die Liebe; Werke, die aus der Gnade hervorgehen, sind Früchte und echte Mitwirkung, aber kein Kaufpreis des Heils.
- TodsündeEine Todsünde ist eine Sünde in einer schwerwiegenden Sache, die mit vollem Bewusstsein und bedachter Zustimmung begangen wird (KKK 1857). Sie zerstört die Liebe im Herzen und den Stand der Gnade; wird sie nicht durch Reue und Gottes Vergebung, gewöhnlich im Bußsakrament, getilgt, führt sie zum Ausschluss aus dem Reich Christi. Das Urteil über die Person selbst bleibt Gott überlassen (KKK 1855, 1861).
- TraditionTradition oder Überlieferung ist nach der Lehre der Kirche die lebendige Weitergabe des Wortes Gottes, das Christus und der Heilige Geist den Aposteln anvertraut haben, an deren Nachfolger. Schrift und Tradition entspringen demselben göttlichen Quell; darum schöpft die Kirche ihre Gewissheit über das Geoffenbarte nicht aus der Schrift allein, und beide sind mit gleicher Liebe und Achtung anzunehmen (DV 9; KKK 80–82). Davon zu unterscheiden sind die vielen kirchlichen Traditionen, etwa liturgische oder disziplinäre, die die Kirche beibehalten, ändern oder aufgeben kann (KKK 83).
- TranssubstantiationTranssubstantiation (Wesensverwandlung) bezeichnet die Lehre, dass bei der Konsekration die ganze Substanz des Brotes in die Substanz des Leibes Christi und die ganze Substanz des Weines in die Substanz seines Blutes verwandelt wird. „Substanz“ meint, was etwas in Wirklichkeit ist; die „Gestalten“ sind das sinnlich Wahrnehmbare an Brot und Wein, etwa Aussehen und Geschmack, und sie bleiben unverändert. Das Konzil von Trient hat diese Wandlung als Glauben der Kirche erklärt und sie „treffend und im eigentlichen Sinne“ Wesensverwandlung genannt (KKK 1376; Kompendium 283).
- TypologieTypologie erkennt in Personen, Ereignissen und Einrichtungen des Alten Bundes Vorausbilder dessen, was Gott in Christus vollbracht hat; schon das Neue Testament liest das Alte so (1 Kor 10,6.11; KKK 128–129).
- UnfehlbarkeitUnfehlbarkeit ist die von Christus geschenkte Gabe, durch die die Kirche in Fragen des Glaubens und der Sitten vor Irrtum bewahrt wird; auch der Glaubenssinn des ganzen Gottesvolkes hat an ihr teil (LG 12; KKK 889). Unfehlbar lehren der Papst, wenn er als oberster Hirte aller Gläubigen eine Lehre über Glauben oder Sitten in einem endgültigen Akt verkündet, und die Bischöfe in Gemeinschaft mit ihm, wenn sie eine Lehre übereinstimmend als endgültig verpflichtend vorlegen, besonders auf einem ökumenischen Konzil (LG 25; KKK 890–891). Unfehlbarkeit bedeutet weder Sündlosigkeit noch neue Offenbarung und gilt nicht für jede Äußerung eines Papstes oder Bischofs.
- VerdienstVerdienst bezeichnet den Anspruch auf Lohn für eine gute Tat. Gegenüber Gott hat der Mensch von sich aus kein Verdienst im eigentlichen Sinn; weil Gott ihn aber mit seiner Gnade mitwirken lässt, kann der Gerechtfertigte, vom Heiligen Geist bewegt, das Wachstum der Gnade und das ewige Leben verdienen (KKK 2007–2008, 2010). Die erste Gnade, aus der Bekehrung und Rechtfertigung hervorgehen, kann niemand verdienen, und die Verdienste der guten Werke sind selbst Geschenke Gottes (KKK 2009–2010; Kompendium 426–427).
Maria und die Heiligen
- AnbetungAnbetung heißt, Gott als Schöpfer und Retter, als Herrn von allem anzuerkennen und sich ihm in Ehrfurcht ganz zu unterwerfen; sie gebührt allein Gott (KKK 2096–2097). Die Ehre, die Maria und den Heiligen erwiesen wird, ist davon wesentlich verschieden (KKK 971).
- Aufnahme Mariens in den HimmelDie Aufnahme Mariens in den Himmel ist das Dogma, dass Maria nach ihrem irdischen Leben mit Leib und Seele in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen wurde.
- DuliaDulia ist das Fachwort für die Verehrung der Heiligen. Als Ehre, die Geschöpfen erwiesen wird, ist sie wesentlich verschieden von der Anbetung, die allein Gott gebührt (KKK 971, 2132).
- FürbitteFürbitte ist das Gebet, mit dem jemand vor Gott für andere eintritt. Die Fürbitte der Christen hat teil an der Fürbitte Christi, des einzigen Fürsprechers beim Vater, und ist Ausdruck der Gemeinschaft der Heiligen; auch die Heiligen im Himmel treten für die Gläubigen ein (KKK 2634–2635, 956).
- Gemeinschaft der HeiligenIm Glaubensbekenntnis folgt die Gemeinschaft der Heiligen unmittelbar auf die Kirche; sie ist die Kirche selbst (KKK 946). Gemeint ist die gemeinsame Teilhabe an den heiligen Gütern, an Glauben, Sakramenten, besonders der Eucharistie, und Charismen, und zugleich die Gemeinschaft aller, die durch die Gnade mit Christus vereint sind: der Gläubigen auf Erden, der Verstorbenen, die geläutert werden, und der Heiligen im Himmel, die für die Lebenden eintreten (KKK 948, 954–956; Kompendium 194–195).
- GottesmutterGottesmutter ist der Titel Marias als Mutter Jesu Christi, des menschgewordenen Sohnes Gottes, und schützt damit die Einheit seiner Person.
- HyperduliaHyperdulia heißt die besondere Verehrung, die Maria als Mutter Gottes vor allen anderen Heiligen erwiesen wird. Sie bleibt Verehrung eines Geschöpfes und unterscheidet sich darum nicht bloß dem Grad nach, sondern wesentlich von der Anbetung, die allein Gott gebührt (LG 66; KKK 971).
- Jungfräulichkeit MariensDie Kirche bekennt, dass Maria Jesus allein durch die Kraft des Heiligen Geistes empfangen hat (jungfräuliche Empfängnis) und dass sie auch bei der Geburt ihres Sohnes und ihr ganzes Leben lang Jungfrau geblieben ist (immerwährende Jungfräulichkeit); die Liturgie preist sie als die „allzeit Jungfräuliche“ (KKK 496, 499). Die in den Evangelien genannten „Brüder und Schwestern Jesu“ versteht die Kirche nach biblischem Sprachgebrauch als nahe Verwandte Jesu (KKK 500; Kompendium 99).
- LatriaLatria ist das Fachwort für die Anbetung, die allein Gott gebührt. Die Verehrung Marias und der Heiligen ist von ihr nicht nur dem Grad nach, sondern wesentlich verschieden (KKK 971, 2132).
- ReliquieEine Reliquie ist der körperliche Überrest eines Heiligen oder ein eng mit ihm verbundener Gegenstand, der als Zeugnis für Gottes Gnade verehrt wird und keine magische Kraft besitzt.
- Unbefleckte EmpfängnisDie Unbefleckte Empfängnis ist das 1854 verkündete Dogma, dass Maria im ersten Augenblick ihrer eigenen Empfängnis durch eine einzigartige Gnade Gottes im Hinblick auf die Verdienste Jesu Christi, des Erlösers, von jedem Makel der Erbsünde bewahrt wurde. Auch Maria ist also durch Christus erlöst, und zwar auf erhabenere, vorbeugende Weise (KKK 491–492). Gemeint ist nicht die jungfräuliche Empfängnis Jesu.
- VerehrungEhrerbietung gegenüber einem Geschöpf, besonders gegenüber den Heiligen.
Gebet und geistliches Leben
- AblassEin Ablass ist der Erlass zeitlicher Sündenstrafe vor Gott für Sünden, deren Schuld bereits vergeben ist; gemeint sind Folgen der Sünde, die nach der Vergebung noch der Läuterung bedürfen. Ihn erlangt ein recht vorbereiteter Christ unter bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen zuwendet. Ein Ablass ist Teilablass oder vollkommener Ablass und kann auch Verstorbenen zugewendet werden (KKK 1471–1472).
- Eucharistische AnbetungEucharistische Anbetung ist die Anbetung Christi, der in der konsekrierten Hostie gegenwärtig ist, außerhalb der Messe.
- ExerzitienExerzitien sind eine geordnete Zeit geistlicher Übungen, in der ein Christ durch Gebet, Schriftbetrachtung und Führung sein Leben vor Gott ordnet.
- GebetDie Hinwendung des Menschen zu Gott in Bitte, Dank, Lob, Klage oder Betrachtung.
- LitaneiEine Litanei ist ein Gebet mit wiederholten Anrufungen Gottes, Christi, Marias oder der Heiligen und festen Antworten der Gemeinde.
- NoveneEine Novene ist ein neuntägiges Gebet um eine besondere Bitte oder zur Vorbereitung auf ein Fest.
- RosenkranzEine katholische Gebetsform, in der wiederholte Gebete mit der Betrachtung von Geheimnissen aus dem Leben Christi verbunden werden.
- WallfahrtEine Wallfahrt ist die Reise zu einem heiligen Ort, die als Gebet und Zeichen der Buße und Hoffnung verstanden wird.
Kirchenjahr
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