Begriff
Ablass
Ein Ablass ist der Erlass zeitlicher Sündenstrafe vor Gott für Sünden, deren Schuld bereits vergeben ist; gemeint sind Folgen der Sünde, die nach der Vergebung noch der Läuterung bedürfen. Ihn erlangt ein recht vorbereiteter Christ unter bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen zuwendet. Ein Ablass ist Teilablass oder vollkommener Ablass und kann auch Verstorbenen zugewendet werden (KKK 1471–1472).
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