Begriff
Papst
Der Papst ist der Bischof von Rom und Nachfolger des heiligen Petrus, das immerwährende und sichtbare Prinzip und Fundament der Einheit von Bischöfen und Gläubigen (LG 23). Als Hirte der ganzen Kirche hat er kraft seines Amtes die volle, höchste und allgemeine Vollmacht über die Kirche (LG 22; KKK 882) und lehrt unter genau bestimmten Bedingungen unfehlbar. Diese Lehre über seinen Primat und sein unfehlbares Lehramt hat das Erste Vatikanische Konzil definiert; das Zweite Vatikanische Konzil legt sie allen Gläubigen erneut fest zu glauben vor (LG 18).
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