Begriff
Erbsünde
Die Erbsünde ist der Zustand des Mangels an der ursprünglichen Heiligkeit und Gerechtigkeit, in dem die Menschen seit der Sünde Adams geboren werden. Sie ist eine Sünde, die man „miterhalten“, nicht aber „begangen“ hat; bei keinem Nachkommen Adams hat sie den Charakter einer persönlichen Schuld (Kompendium 76; KKK 404–405). Die menschliche Natur ist durch sie nicht durch und durch verdorben, aber verletzt und zur Sünde geneigt; die Taufe tilgt die Erbsünde, die Neigung zur Sünde bleibt als Aufgabe des geistlichen Kampfes (KKK 405).
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