Begriff
Unfehlbarkeit
Unfehlbarkeit ist die von Christus geschenkte Gabe, durch die die Kirche in Fragen des Glaubens und der Sitten vor Irrtum bewahrt wird; auch der Glaubenssinn des ganzen Gottesvolkes hat an ihr teil (LG 12; KKK 889). Unfehlbar lehren der Papst, wenn er als oberster Hirte aller Gläubigen eine Lehre über Glauben oder Sitten in einem endgültigen Akt verkündet, und die Bischöfe in Gemeinschaft mit ihm, wenn sie eine Lehre übereinstimmend als endgültig verpflichtend vorlegen, besonders auf einem ökumenischen Konzil (LG 25; KKK 890–891). Unfehlbarkeit bedeutet weder Sündlosigkeit noch neue Offenbarung und gilt nicht für jede Äußerung eines Papstes oder Bischofs.
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