SCRIPTURA PLENA

Scriptura Plena

FaithOSUnterstützenImpressumDatenschutz

Bibelstelle · EÜ 2016

Mt 22,30

Jesus sagt, dass die Menschen nach der Auferstehung nicht mehr heiraten, sondern wie die Engel im Himmel sein werden. Die Kirche versteht den Zölibat als Zeichen dieser kommenden Welt und als bräutliche Hingabe an Christus und die Kirche.

Vor dem LesenBetend lesen

Im Geist hören

Die Heilige Schrift ist Gottes Wort in menschlichen Worten. Wer sie liest, darf um den Geist bitten, der die biblischen Verfasser inspiriert hat und die Kirche in alle Wahrheit führt.

Komm, Heiliger Geist.

Öffne unseren Verstand für Gottes Wort und unser Herz für Christus. Lehre uns, die Heilige Schrift im Glauben der Kirche zu hören, und führe uns dazu, das Erkannte zu leben. Amen.

Im Gebet wird die Schriftlesung zum Gespräch mit Gott.

Bibelzitat, redaktionelle Erläuterung und Gebet bleiben klar unterschieden. Als Heilige Schrift gilt nur der gekennzeichnete Bibeltext; Erläuterungen und Gebete sind redaktionell verantwortet und anhand ihrer Quellen prüfbar.

Zum Weiterlesen:Dei Verbum 12 und 25Verbum Domini 15–16 und 86–87

Auszug

Auszug aus Mt 22,30

Bibeltext

Denn nach der Auferstehung heiratet man nicht, noch wird man geheiratet, sondern die Menschen sind wie Engel im Himmel.

Auszug aus Mt 22,30 · EÜ 2016 · © KBA 2016

In den Themen

Warum diese Stelle hier wichtig ist

Eine Stelle trägt oft mehr als eine Glaubensfrage. Bei jeder steht, was sie zum Argument beiträgt und wo das Argument weitergeht.

  1. TypologieSchritt 3 von 3

    Zeichen der kommenden Welt

    Die Stelle weist typologisch auf die kommende Welt hin, auf die eine ehelos hingegebene Lebensform vorausweisen kann.

Quellen und Hinweise2 Hinweise

Konzilien und Lehramt

  • Presbyterorum ordinisPO 2, 5Primärtext · Offizielle kirchliche Quelle

    Das Konzil beschreibt den priesterlichen Dienst als Anteil am Dienst Christi.

  • Codex Iuris Canonici: ZölibatspflichtCIC can. 277 §1Primärtext · Offizielle kirchliche Quelle

    Der Canon formuliert die lateinische Zölibatspflicht und begründet sie mit ungeteiltem Herzen und freierem Dienst.