SCRIPTURA PLENA

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Apg 16,4–5 — "Als sie nun durch die Städte zogen, überbrachten sie ihnen die von den Aposteln und den Ältesten in Jerusalem gefassten Beschlüsse und trugen ihnen auf, sich daran zu halten."

Die Beschlüsse werden den Gemeinden überbracht

Die Apostel und die Ältesten fassen in Jerusalem Beschlüsse; Paulus und seine Begleiter überbringen sie den Gemeinden, die sie befolgen.

3 Fragen · Alle Bibelstellen im Wortlaut · Quellen zum Prüfen

Zwei Paar Hände reichen ein versiegeltes zylindrisches Gefäß unter einem gebündelten Lichtstrahl von einer Seite zur anderen.
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Im Geist hören

Die Heilige Schrift ist Gottes Wort in menschlichen Worten. Wer sie liest, darf um den Geist bitten, der die biblischen Verfasser inspiriert hat und die Kirche in alle Wahrheit führt.

Komm, Heiliger Geist.

Öffne unseren Verstand für Gottes Wort und unser Herz für Christus. Lehre uns, die Heilige Schrift im Glauben der Kirche zu hören, und führe uns dazu, das Erkannte zu leben. Amen.

Im Gebet wird die Schriftlesung zum Gespräch mit Gott.

Bibelzitat, redaktionelle Erläuterung und Gebet bleiben klar unterschieden. Als Heilige Schrift gilt nur der gekennzeichnete Bibeltext; Erläuterungen und Gebete sind redaktionell verantwortet und anhand ihrer Quellen prüfbar.

Zum Weiterlesen:Dei Verbum 12 und 25Verbum Domini 15–16 und 86–87

Die überbrachten Beschlüsse Bibel und Textverständnis

Die Beschlüsse aus Jerusalem erreichen die Gemeinden als Weisung, die befolgt wird

Apostelgeschichte 16,4–5 berichtet, wie die in Jerusalem von Aposteln und Ältesten gefassten Beschlüsse in die Gemeinden gelangen.

Als sie nun durch die Städte zogen, überbrachten sie ihnen die von den Aposteln und den Ältesten in Jerusalem gefassten Beschlüsse und trugen ihnen auf, sich daran zu halten.

Auszug aus Apg 16,4–5 · EÜ 2016 · © KBA 2016

Was der Text unmittelbar zeigt

Paulus und seine Begleiter überbringen den Gemeinden die Beschlüsse der Apostel und Ältesten zur Befolgung.

Apg 16,4–5: Zusammenhang und Übersetzung

Die Gemeinden nehmen die Beschlüsse an und befolgen sie; der Bericht fügt hinzu, dass die Gemeinden dadurch im Glauben gestärkt wurden (Apg 16,4–5). Die Beschlüsse gelten den Gemeinden als Weisung; ihre Gültigkeit reicht über einen einzelnen Ort hinaus.

Darin zeigt sich eine Verbindung von der apostolischen Versammlung zur verbindlichen Weitergabe kirchlicher Entscheidungen: Was Apostel und Älteste gemeinsam beschlossen haben, wird weiteren Gemeinden übermittelt und dort befolgt. Die Stelle bezeugt damit die Gestalt dieser Weitergabe; wie die Kirche diese Gestalt auf spätere Lehrentscheidungen anwendet, entfaltet sie im Zusammenhang des überlieferten Glaubens.

Der Dienst des Lehramts Glaube und Überlieferung

Das Lehramt der Kirche dient der empfangenen Wahrheit und gibt sie verbindlich weiter

Die Kirche versteht die Übermittlung der Jerusalemer Beschlüsse als bleibende Gestalt ihres Lehramts, das heißt ihres Dienstes, die überlieferte Wahrheit des Glaubens zu bewahren, auszulegen und verbindlich weiterzugeben.

Der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) und die Konstitution Dei Verbum (DV) über die göttliche Offenbarung verstehen das kirchliche Lehramt als Dienst an der empfangenen Wahrheit. Sein Inhalt ist das Glaubensgut, das die Kirche von den Aposteln empfangen hat; in diesem Dienst wird es ausgelegt und den Gemeinden verbindlich vorgelegt. Die Konstitution Lumen gentium (LG) über die Kirche weist diesen Dienst den Bischöfen zu, die in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom lehren (LG 25).

Davon zu unterscheiden ist der Glaube, den das ganze Volk Gottes trägt. Der Glaubenssinn ist das sichere Urteil des Glaubens, mit dem das ganze Volk am überlieferten Wort festhält (LG 12; KKK 91–92). Das verbindliche Vorlegen einer Lehre kommt dem Lehramt zu; das Festhalten am Glauben trägt die ganze Kirche.

Das griechische Wort δόγματα (dogmata, etwa: DOG-ma-ta) bezeichnet in diesem Zusammenhang die Beschlüsse, die den Gemeinden übermittelt werden. Spätere Dogmen, also die als von Gott geoffenbart vorgelegten Glaubenswahrheiten, beanspruchen dieselbe Bindung an das apostolische Glaubensgut: Sie halten fest, was überliefert ist, und legen es dort verbindlich aus, wo der Glaube der Kirche vor einer bestrittenen Frage Klarheit braucht. Ihr Anspruch richtet sich auf das empfangene Glaubensgut und auf die Gemeinschaft, die es trägt.

Quellen zu dieser Frage 2

Die Aufnahme der Heiden Glaube und Überlieferung

Geht es hier nur um die Aufnahme der Heiden?

Der Abschnitt berichtet von einem bestimmten Streit der frühen Kirche: unter welchen Bedingungen Heiden in die Gemeinden aufgenommen werden. Wer von dort aus nach der Lehre von den Dogmen fragt, kann einwenden, der Text spreche über spätere dogmatische Ansprüche nicht.

Dieser Einwand benennt die tatsächliche inhaltliche Reichweite des Beschlusses: Sie bleibt auf die damalige Streitfrage bezogen, nämlich auf die Aufnahme der Heiden. Die Entscheidung selbst beantwortet diese Frage; weitergehende Lehrentscheidungen gehen über sie hinaus.

Die Übermittlung zeigt zugleich eine Gestalt, die über den einzelnen Streitfall hinausreicht: Apostolische Entscheidungen werden an Gemeinden weitergegeben und dort befolgt. Die Kirche wendet diese Gestalt auf spätere Lehrentscheidungen an unter der Voraussetzung, dass die jeweilige Entscheidung dem empfangenen Glaubensgut dient. Darin liegt die Grenze wie der Anspruch: Die Bindung folgt aus dem Dienst am überlieferten Glauben, und die späteren Dogmen beanspruchen dieselbe Bindung an das apostolische Glaubensgut. Von dieser Gestalt aus führt der Weg zu der Frage, die die Kirche in Nizäa und Konstantinopel beantwortet hat: wie der Glaube an den Vater, den Sohn und den Heiligen Geist in Formeln festgehalten wird, die das biblische Zeugnis bewahren.

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