SCRIPTURA PLENA

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Bibelstelle · EÜ 2016

Mk 10,2–12

Jesus führt die Ehe auf Gottes Schöpfungsordnung zurück und erklärt, dass der Mensch nicht trennen darf, was Gott verbunden hat. Die Kirche lehrt deshalb, dass jede gültige Ehe ihrem Wesen nach unauflöslich ist; eine gültige und vollzogene Ehe zwischen Getauften kann keine menschliche Macht lösen.

Vor dem LesenBetend lesen

Im Geist hören

Die Heilige Schrift ist Gottes Wort in menschlichen Worten. Wer sie liest, darf um den Geist bitten, der die biblischen Verfasser inspiriert hat und die Kirche in alle Wahrheit führt.

Komm, Heiliger Geist.

Öffne unseren Verstand für Gottes Wort und unser Herz für Christus. Lehre uns, die Heilige Schrift im Glauben der Kirche zu hören, und führe uns dazu, das Erkannte zu leben. Amen.

Im Gebet wird die Schriftlesung zum Gespräch mit Gott.

Bibelzitat, redaktionelle Erläuterung und Gebet bleiben klar unterschieden. Als Heilige Schrift gilt nur der gekennzeichnete Bibeltext; Erläuterungen und Gebete sind redaktionell verantwortet und anhand ihrer Quellen prüfbar.

Zum Weiterlesen:Dei Verbum 12 und 25Verbum Domini 15–16 und 86–87

Auszug

Auszug aus Mk 10,2–12

Bibeltext

Vers 9: Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.

Auslassung im Bibeltext.

Vers 11: Er antwortete ihnen: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch.

Vers 12: Und wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet, begeht sie Ehebruch.

Auszug aus Mk 10,9.11–12 · EÜ 2016 · © KBA 2016

In den Themen

Warum diese Stelle hier wichtig ist

Eine Stelle trägt oft mehr als eine Glaubensfrage. Bei jeder steht, was sie zum Argument beiträgt und wo das Argument weitergeht.

  1. Direkter BelegSchritt 1 von 3

    Warum nennt Jesus die Wiederheirat nach der Scheidung Ehebruch?

    Der entlassene Ehegatte bleibt der Mensch, gegen den der Ehebruch geschieht; die Treueforderung gilt für Mann und Frau.

Verwandte Bibelstellen

Quellen und HinweiseKKK 1601–1666

Katechismus

Konzilien und Lehramt

  • Codex Iuris Canonici: Eherechtcan. 1141; 1143 §§ 1–2; 1144 §§ 1–2; 1145 §§ 1–3; 1153 § 1Primärtext · Offizielle kirchliche Quelle

    Deutsche Fassung des kirchlichen Gesetzbuchs; das Eherecht steht in Buch IV, Titel VII (cann. 1055–1165), darunter das Eheband, das paulinische Privileg und die Trennung bei schwerer Gefahr.

Fachdokumente und Studien