SCRIPTURA PLENA

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Glaube und Lehre

Das Apostelkonzil entscheidet verbindlich

In Jerusalem versammeln sich die Apostel und die Ältesten, um einen Streit um die Aufnahme der Heiden zu klären; die Kirche nennt diese Versammlung das Apostelkonzil. Der Bericht der Apostelgeschichte zeigt, wie daraus eine verbindliche Entscheidung für die Gemeinden wird. Der Weg führt von dieser Stelle zur Lehre der Kirche und zur Frage, was dieser Bericht für spätere Konzilien bedeutet.

3 Fragen · Alle Bibelstellen im Wortlaut · Quellen zum Prüfen

Zwei Paar Hände reichen ein versiegeltes zylindrisches Gefäß unter einem gebündelten Lichtstrahl von einer Seite zur anderen.
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Im Geist hören

Die Heilige Schrift ist Gottes Wort in menschlichen Worten. Wer sie liest, darf um den Geist bitten, der die biblischen Verfasser inspiriert hat und die Kirche in alle Wahrheit führt.

Komm, Heiliger Geist.

Öffne unseren Verstand für Gottes Wort und unser Herz für Christus. Lehre uns, die Heilige Schrift im Glauben der Kirche zu hören, und führe uns dazu, das Erkannte zu leben. Amen.

Im Gebet wird die Schriftlesung zum Gespräch mit Gott.

Bibelzitat, redaktionelle Erläuterung und Gebet bleiben klar unterschieden. Als Heilige Schrift gilt nur der gekennzeichnete Bibeltext; Erläuterungen und Gebete sind redaktionell verantwortet und anhand ihrer Quellen prüfbar.

Zum Weiterlesen:Dei Verbum 12 und 25Verbum Domini 15–16 und 86–87

Die Versammlung in Jerusalem Bibel und Textverständnis

Apostelgeschichte 15 zeigt, wie eine Streitfrage verbindlich entschieden wird

Die Apostelgeschichte schildert, wie die Apostel und die Ältesten diese Streitfrage behandeln und wie ihre Entscheidung zu den Gemeinden gelangt.

Denn der Heilige Geist und wir haben beschlossen, euch keine weitere Last aufzuerlegen als diese notwendigen Dinge: Götzenopferfleisch, Blut, Ersticktes und Unzucht zu meiden. Wenn ihr euch davor hütet, handelt ihr richtig. Lebt wohl!

Auszug aus Apg 15,28–29 · EÜ 2016 · © KBA 2016

Was der Text unmittelbar zeigt

Apostel und Älteste entscheiden die Frage, ob Heiden sich beschneiden lassen müssen, und übermitteln den Gemeinden verbindliche Regeln für das Zusammenleben.

Apg 15,1–29: Zusammenhang und Übersetzung

Apg 15 zeigt die Versammlung bei der Arbeit. Strittig ist die Lehre, Heiden müssten sich nach dem Brauch des Mose beschneiden lassen, um gerettet zu werden (Apg 15,1). Petrus bezeugt vor der Versammlung: „Wir glauben im Gegenteil, durch die Gnade Jesu, des Herrn, gerettet zu werden, auf die gleiche Weise wie jene“ (Apg 15,11), und Jakobus findet diese Erkenntnis in den Worten der Propheten bestätigt (Apg 15,15–18; vgl. Am 9,11–12). Apostel und Älteste beraten gemeinsam, und aus dieser Beratung geht die Entscheidung hervor.

Am Ende steht ein Beschluss, der den Gemeinden übermittelt wird. Der Bericht schreibt ihn dem Heiligen Geist und den Aposteln und Ältesten zu. Der Beschluss erlegt den Heidenchristen keine Beschneidung auf, sondern nur „diese notwendigen Dinge“ (Apg 15,28–29): Damit ist die Glaubensfrage im Sinn des Petruswortes entschieden, und zugleich wird das Zusammenleben von Juden- und Heidenchristen geordnet. Was dieser Bericht für die Gestalt kirchlicher Lehrentscheidungen bedeutet, entfaltet die Kirche dort, wo sie in Jerusalem das Muster ihres eigenen Vorgehens erkennt.

Verbindliche Lehrentscheidung Glaube und Überlieferung

Die Kirche erkennt darin die Grundgestalt verbindlicher Lehrentscheidung

Der Bericht von Jerusalem ist für die Kirche das biblische Vorbild ihrer verbindlichen Entscheidungen. Strittige Glaubensfragen klärt sie, indem sie im Heiligen Geist am empfangenen Glauben festhält.

Die Kirche liest den Bericht von Jerusalem als den Schriftabschnitt, in dem die Grundgestalt ihres Vorgehens vor Augen steht: Eine strittige Frage des Glaubens wird geklärt, und die Klärung wird den Gemeinden als verbindliche Entscheidung übergeben. Was in Jerusalem geschah, ist für die Kirche das Muster, an dem sie ihre eigenen Lehrentscheidungen misst.

Was spätere Entscheidungen verbindlich macht, ist das Amt, das von den Aposteln her weitergegeben wird: Die Bischöfe stehen in der Nachfolge der Apostel und lehren in Gemeinschaft miteinander und mit dem Bischof von Rom (LG 22–23; KKK 887–892). Aus diesem weitergegebenen Amt empfangen spätere Lehrentscheidungen ihr Gewicht; die Jerusalemer Versammlung bleibt dabei das Muster, das sich in ihnen fortsetzt. Wo spätere Konzilien und Päpste eine im Wort Gottes enthaltene Wahrheit ausdrücklich als von Gott geoffenbart zu glauben vorlegen, spricht die Kirche von einem Dogma (CIC c. 750 § 1). Daneben treffen sie, wie schon die Versammlung von Jerusalem mit ihren Regeln für das Zusammenleben von Juden- und Heidenchristen, auch disziplinäre Entscheidungen, die verpflichten, aber keine Glaubenssätze sind (KKK 553). Von hier aus stellt sich die Frage, wie sich die Versammlung von Jerusalem, in der die Apostel selbst anwesend waren, zu den Konzilien der späteren Zeiten verhält.

Quellen zu dieser Frage 3

Die Einzigartigkeit von Jerusalem Glaube und Überlieferung

Begründet die einzigartige Versammlung von Jerusalem spätere Konzilien?

In Jerusalem waren die Apostel selbst anwesend, und ihre Entscheidung trägt das Gewicht ihres Zeugnisses. Eine solche Versammlung lässt sich nicht wiederholen. Ob daraus auch für spätere Konzilien Verbindlichkeit folgt (also für die Versammlungen, in denen die Kirche verbindlich entscheidet), ist damit noch nicht geklärt.

Das Ereignis ist einzigartig, weil die Apostel selbst anwesend waren und mit den Ältesten gemeinsam entschieden haben. Der Bericht zeigt damit den Anfang; wie die späteren Konzilien an ihn anknüpfen, entscheidet sich an der Kontinuität der apostolischen Sendung.

Apostelgeschichte 15 zeigt Apostel und Älteste, die einen Streit öffentlich beraten, Zeugnisse hören, die Schrift aufnehmen, eine Entscheidung treffen und sie den Gemeinden übermitteln. Dieses Ereignis ist für die Kirche die biblische Grundgestalt verbindlicher kirchlicher Entscheidungsfindung. Spätere Konzilien stehen in apostolischer Kontinuität, bleiben dem Glaubensgut verpflichtet und tragen Verantwortung für die Kirche. Ein ökumenisches Konzil gibt es nur, wenn der Nachfolger Petri es als solches bestätigt oder wenigstens annimmt (LG 22; KKK 884); unfehlbar sind seine endgültigen Definitionen über Glaube und Sitten, denen die Gläubigen „mit Glaubensgehorsam“ anhangen, während seine disziplinären Bestimmungen der Ordnung der Kirche dienen (LG 25; KKK 553). Die Verbindlichkeit eines Konzils ruht auf dieser Kontinuität und dieser Treue, in der die Versammlung dem übergebenen Glauben dient.

Quellen zu dieser Frage 2
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