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Bibelstelle · EÜ 2016

Apg 15,1–29

Apostel und Älteste beraten in Jerusalem einen Lehrstreit und teilen den Gemeinden ihren gemeinsamen Beschluss als Entscheidung des Heiligen Geistes mit. Die Kirche erkennt darin das biblische Muster einer verbindlichen apostolischen Lehrentscheidung.

Vor dem LesenBetend lesen

Im Geist hören

Die Heilige Schrift ist Gottes Wort in menschlichen Worten. Wer sie liest, darf um den Geist bitten, der die biblischen Verfasser inspiriert hat und die Kirche in alle Wahrheit führt.

Komm, Heiliger Geist.

Öffne unseren Verstand für Gottes Wort und unser Herz für Christus. Lehre uns, die Heilige Schrift im Glauben der Kirche zu hören, und führe uns dazu, das Erkannte zu leben. Amen.

Im Gebet wird die Schriftlesung zum Gespräch mit Gott.

Bibelzitat, redaktionelle Erläuterung und Gebet bleiben klar unterschieden. Als Heilige Schrift gilt nur der gekennzeichnete Bibeltext; Erläuterungen und Gebete sind redaktionell verantwortet und anhand ihrer Quellen prüfbar.

Zum Weiterlesen:Dei Verbum 12 und 25Verbum Domini 15–16 und 86–87

Auszug

Auszug aus Apg 15,1–29

Bibeltext

Denn der Heilige Geist und wir haben beschlossen, euch keine weitere Last aufzuerlegen als diese notwendigen Dinge: Götzenopferfleisch, Blut, Ersticktes und Unzucht zu meiden. Wenn ihr euch davor hütet, handelt ihr richtig. Lebt wohl!

Auszug aus Apg 15,28–29 · EÜ 2016 · © KBA 2016

In den Themen

Warum diese Stelle hier wichtig ist

Eine Stelle trägt oft mehr als eine Glaubensfrage. Bei jeder steht, was sie zum Argument beiträgt und wo das Argument weitergeht.

  1. Starker GesamtbefundSchritt 4 von 4

    Wie die Kirche eine Glaubensfrage gemeinsam und verbindlich klärt

    Die Stelle zeigt die konkrete Form einer apostolischen Lehrentscheidung in der Kirche.

  2. Starker GesamtbefundSchritt 2 von 3

    Christus öffnet die Schrift; die apostolische Kirche legt sie aus und entscheidet

    Stützt die apostolische Kirche als Ort gemeinsamer, verbindlicher Lehrentscheidung.

  3. Direkter BelegSchritt 2 von 3

    Das Apostelkonzil entscheidet verbindlich

    Der Bericht zeigt eine sichtbare apostolische Versammlung, die einen Streit verbindlich für die Gemeinden entscheidet.

  4. Starker GesamtbefundSchritt 2 von 6

    Der Kanon wird in der apostolischen Kirche empfangen

    Baustein für die kirchliche Entscheidungsform; nächste Prämisse: 1 Tim 3,15.

  5. Starker GesamtbefundSchritt 1 von 5

    Eine Kirche in Christus

    Die Stelle zeigt, wie kirchliche Einheit durch gemeinsame Lehre und Entscheidung geordnet wird.

  6. Starker GesamtbefundSchritt 1 von 5

    Petrus in der apostolischen Kirche

    Die Stelle bezeugt die Stimme Petri im apostolischen Kollegium und seine Mitwirkung an einer verbindlichen Lehrentscheidung.

  7. Direkter BelegSchritt 2 von 6

    Eine Entscheidung der Apostel, die die Gemeinden erreicht

    Die Stelle liefert ein direktes biblisches Muster verbindlicher kirchlicher Lehrentscheidung.

Verwandte Bibelstellen

Kirchliche Zeugen

Zeugnis der Kirche durch die Jahrhunderte

Die Zeugnisse von Kirchenvätern, Kirchenlehrern, Konzilien und dem Lehramt zeigen, wie die Kirche diese Stelle verstanden hat.

  • Kirchenlehrerca. 180

    Irenäus von Lyon

    Irenäus bezeugt die von den Aposteln herkommende Überlieferung und Verkündigung, die durch die Nachfolge der Bischöfe bis zu uns gelangt ist.

    Es liegt in der Möglichkeit aller, die in jeder Kirche die Wahrheit sehen wollen, die in der ganzen Welt sichtbare Überlieferung der Apostel zu betrachten und die Bischöfe aufzuzählen, die von den Aposteln in den Kirchen eingesetzt wurden, ebenso ihre Nachfolger bis in unsere Zeit.

    Gegen die Häresien, Buch III · Adversus haereses III,3,1–3 · Primärtext
    Einordnung der Quelle

    Der Text zeigt: Die Stelle nennt die apostolische Überlieferung und Verkündigung sowie ihre Weitergabe durch die Nachfolge der Bischöfe.

    Die Grenze: Irenäus spricht noch nicht in der Begriffssprache des Ersten Vatikanischen Konzils; die Kirche zitiert die Stelle als frühes Zeugnis dafür, dass wegen des besonderen Vorrangs Roms jede Kirche mit der römischen Kirche übereinstimmen muss (KKK 834; Pastor aeternus, Kap. 2).

    Quelle im Zusammenhang lesen

    Worum es hier geht

    Irenäus führt die öffentliche Nachfolge der Bischöfe in apostolischen Kirchen gegen geheime gnostische Lehren an. Rom nennt er als alte, von Petrus und Paulus gegründete Kirche und führt ihre Bischofsnachfolge an.

    Historischer Text

    Es liegt in der Möglichkeit aller, die in jeder Kirche die Wahrheit sehen wollen, die in der ganzen Welt sichtbare Überlieferung der Apostel zu betrachten und die Bischöfe aufzuzählen, die von den Aposteln in den Kirchen eingesetzt wurden, ebenso ihre Nachfolger bis in unsere Zeit. […] Die sehr große, sehr alte und allbekannte Kirche, die in Rom von den ruhmreichsten Aposteln Petrus und Paulus gegründet und eingerichtet wurde, besitzt die von den Aposteln herkommende Überlieferung und die Verkündigung, die durch die Nachfolge der Bischöfe bis zu uns gelangt ist. […] Mit dieser Kirche muss wegen ihrer herausragenden Stellung [potentiorem principalitatem] jede Kirche übereinstimmen [convenire], das heißt die Gläubigen von überall. In ihr ist die von den Aposteln stammende Überlieferung von denen, die von überall her sind, stets bewahrt worden. […] Nachdem die seligen Apostel die Kirche gegründet und eingerichtet hatten, übergaben sie Linus das Bischofsamt zur Leitung der Kirche; auf ihn folgte Anacletus, und an dritter Stelle nach den Aposteln wurde Clemens Bischof. Es folgten Evaristus, Alexander, Sixtus, Telesphorus, Hyginus, Pius, Anicetus, Soter und Eleutherius.

    Warum diese Stelle wichtig ist

    Irenäus verbindet allgemeine apostolische Sukzession, öffentliche Bewahrung der Verkündigung und eine besondere Referenzstellung Roms. Die römische Bischofsliste macht die Nachfolge als sichtbare historische Ordnung greifbar.

    Quelle
    Gegen die Häresien, Buch III · Adversus haereses III,3,1–3
    Textfassung und Rechte
    Eigene Übersetzung aus der lateinischen Überlieferung; die Schlüsselbegriffe „potentiorem principalitatem“ und „convenire“ stehen in eckigen Klammern im Text. Verglichen mit der englischen Übersetzung der Ante-Nicene Fathers (1885). Die lateinische Überlieferung und die englische Übersetzung sind gemeinfrei; der Link führt zur deutschen Übersetzung der Bibliothek der Kirchenväter.
    Vollständigen historischen Text öffnen: Irenäus von Lyon
  • Konzil343–344

    Konzil von Sardica

    Sardica regelt allgemein, dass ein verurteilter Bischof sich an den Bischof von Rom wenden kann, und begründet das mit dem Gedenken an den Apostel Petrus.

    Zur Ehre des Gedenkens an den Apostel Petrus sollen diejenigen, die das Urteil gefällt haben, an Julius, den Bischof von Rom, schreiben, damit der Fall, wenn es nötig ist, von den Bischöfen der benachbarten Provinzen erneut verhandelt wird und er Schiedsrichter ernennt; wenn aber nicht gezeigt werden kann, dass sein Fall von solcher Art ist, dass er einen neuen Prozess erfordert, soll das einmal ergangene Urteil nicht aufgehoben werden, sondern wie zuvor bestehen bleiben.

    Kanones von Sardica · Konzil von Sardica, Kanon 3 · Primärtext
    Einordnung der Quelle

    Der Text zeigt: Sardica bezeugt eine römische Appellationsrolle mit petrinischer Begründung.

    Die Grenze: Sardica regelt die erneute Prüfung eines Bischofsurteils und verbindet sie mit dem Bischof von Rom; die volle Leitungsgewalt über die ganze Kirche hat das Erste Vatikanische Konzil später bestimmt.

    Quelle im Zusammenhang lesen

    Worum es hier geht

    Sardica regelt die erneute Prüfung eines Bischofsurteils und die Rolle des Bischofs von Rom.

    Historischer Text

    Wenn also ein Bischof in irgendeiner Sache verurteilt worden ist und seinen Fall nicht für schlecht, sondern für gut hält, soll die Frage, wenn es eurer Liebe gut erscheint, wieder aufgenommen werden. Zur Ehre des Gedenkens an den Apostel Petrus sollen diejenigen, die das Urteil gefällt haben, an Julius, den Bischof von Rom, schreiben, damit der Fall, wenn es nötig ist, von den Bischöfen der benachbarten Provinzen erneut verhandelt wird und er Schiedsrichter ernennt; wenn aber nicht gezeigt werden kann, dass sein Fall von solcher Art ist, dass er einen neuen Prozess erfordert, soll das einmal ergangene Urteil nicht aufgehoben werden, sondern wie zuvor bestehen bleiben.

    Warum diese Stelle wichtig ist

    Der Text bezeugt eine mit Petrus begründete römische Berufungsfunktion, verbindet sie aber mit einem örtlichen Verfahren zur erneuten Verhandlung.

    Quelle
    Kanones von Sardica · Konzil von Sardica, Kanon 3
    Textfassung und Rechte
    Eigene deutsche Übertragung der englischen Übersetzung der Reihe Nicene and Post-Nicene Fathers (Edition von 1900). Die englische Übersetzung von 1900 ist gemeinfrei; der Link führt zu dieser englischen Übersetzung.
    Vollständigen historischen Text öffnen: Konzil von Sardica
  • Weitere historische Zeugnisse (1)
    • Konzil451

      Konzil von Chalcedon

      Kanon 28 begründet die Vorrechte des alten Rom mit seiner kaiserlichen Stellung und gewährt dem Neuen Rom aus derselben Erwägung gleiche Vorrechte.

      Denn die Väter gewährten dem Sitz des alten Rom mit Recht Vorrechte, weil es die kaiserliche Stadt war. Und die einhundertfünfzig frommsten Bischöfe gaben, von derselben Erwägung bewegt, dem heiligsten Sitz des Neuen Rom gleiche Vorrechte, da sie zu Recht urteilten, dass die Stadt, die durch die Herrschaft und den Senat geehrt wird und gleiche Vorrechte wie das alte kaiserliche Rom genießt, auch in kirchlichen Angelegenheiten ebenso verherrlicht werden und unmittelbar nach ihm rangieren soll.

      Konzil von Chalcedon · Konzil von Chalcedon, Kanon 28 (451) · Primärtext
      Einordnung der Quelle

      Der Text zeigt: Chalcedon führt die Vorrechte des alten Rom auf seine Stellung als Kaiserstadt zurück und gewährt dem Neuen Rom aus derselben Erwägung gleiche Vorrechte.

      Die Grenze: Kanon 28 ordnet Konstantinopel unmittelbar nach Rom ein und begründet diese Rangfolge politisch; er bestreitet den Vorrang Roms nicht, gibt ihm aber einen anderen Grund als die Nachfolge Petri.

      Quelle im Zusammenhang lesen

      Worum es hier geht

      Kanon 28 behandelt die Vorrechte Roms und Konstantinopels innerhalb der kirchlichen Rangordnung.

      Historischer Text

      Indem wir in allem den Entscheidungen der heiligen Väter folgen und den Kanon anerkennen, der soeben verlesen wurde, nämlich den Kanon der einhundertfünfzig gottgeliebten Bischöfe, die sich in der kaiserlichen Stadt Konstantinopel, dem Neuen Rom, zur Zeit des Kaisers Theodosius seligen Andenkens versammelt hatten, bestimmen und beschließen auch wir dasselbe über die Vorrechte der heiligsten Kirche von Konstantinopel, dem Neuen Rom. Denn die Väter gewährten dem Sitz des alten Rom mit Recht Vorrechte, weil es die kaiserliche Stadt war. Und die einhundertfünfzig frommsten Bischöfe gaben, von derselben Erwägung bewegt, dem heiligsten Sitz des Neuen Rom gleiche Vorrechte, da sie zu Recht urteilten, dass die Stadt, die durch die Herrschaft und den Senat geehrt wird und gleiche Vorrechte wie das alte kaiserliche Rom genießt, auch in kirchlichen Angelegenheiten ebenso verherrlicht werden und unmittelbar nach ihm rangieren soll.

      Warum diese Stelle wichtig ist

      Kanon 28 zeigt, dass im Osten der Rang der Bischofssitze auch mit der politischen Bedeutung der Städte begründet wurde. Rom hat diese Begründung nicht angenommen: Leo der Große verweigerte dem Kanon die Zustimmung und hielt an der Ordnung von Nizäa fest.

      Quelle
      Konzil von Chalcedon · Konzil von Chalcedon, Kanon 28 (451)
      Textfassung und Rechte
      Eigene deutsche Übertragung der englischen Übersetzung der Reihe Nicene and Post-Nicene Fathers (Edition von 1900). Die englische Übersetzung von 1900 ist gemeinfrei; der Link führt zu dieser englischen Übersetzung.
      Vollständigen historischen Text öffnen: Konzil von Chalcedon
Quellen und HinweiseKKK 748–975 · KKK 74–100 · KKK 65–67, 84–95, 232–267, 464–469, 888–892

Katechismus

Konzilien und Lehramt

  • Lumen gentiumLG 18–29Primärtext · Offizielle kirchliche Quelle

    Apostolisches Amt und Bischöfe.

  • Dei VerbumDV 10Primärtext · Offizielle kirchliche Quelle

    Lehramt als Diener des Wortes Gottes.

  • Dei VerbumDV 7–10Primärtext · Offizielle kirchliche Quelle

    Gemeinsamer Ursprung und Überlieferung der Offenbarung.

  • Dei VerbumDV 4, 7–10Primärtext · Offizielle kirchliche Quelle

    Offenbarung, apostolische Überlieferung und Lehramt.

  • Lumen gentiumLG 25Primärtext · Offizielle kirchliche Quelle

    Grenzen und Träger der kirchlichen Unfehlbarkeit.

  • Lehrmäßiger Kommentar zur Professio fideiNr. 5–11Primärtext · Offizielle kirchliche Quelle

    Unterscheidung der lehramtlichen Verbindlichkeitsstufen.

  • Dei VerbumDV 7–10, 21Primärtext · Offizielle kirchliche Quelle

    Schrift in apostolischer Überlieferung und Kirche.

Fachdokumente und Studien

  • Das jüdische Volk und seine Heilige Schrift in der christlichen BibelNr. 16–18Sekundäranalyse · Offizielle kirchliche Quelle

    Offizielle historische Studie zur Entwicklung jüdischer und christlicher Schriftensammlungen.

  • Luther Bible 1534Apocrypha sectionSekundäranalyse · Wissenschaftliche Sekundärquelle

    Die vollständige Lutherbibel von 1534 druckt die deuterokanonischen Bücher gesondert als Apokryphen und verweigert ihnen denselben kanonischen Rang.

Historische Primärquellen

  • Konzil von Florenz, Cantate DominoDekret für die Jakobiten, 4. Februar 1442 (DH 1334–1336)Primärtext · Offizielle kirchliche Quelle

    Vor der Reformation bezeugte kirchliche Bestätigung des empfangenen Kanons.

  • Konzil von Trient, Sitzung IV4. Sitzung, 8. April 1546: Dekret über die kanonischen Schriften (DH 1501–1504)Transkription bei Hanover Historical Texts Collection

    Dogmatische Definition des empfangenen katholischen Kanons in der Reformationskontroverse.

Bekenntnisse und offizielle Lehrquellen

  • Statement of Scriptural and Confessional PrinciplesThe Authority of Scripture; The Lutheran ConfessionsPrimärtext · Offizielle konfessionelle Quelle

    Lutherische Position zur höchsten Norm der Schrift und zu Bekenntnissen.

  • Westminster Confession of FaithWCF I.9–10Primärtext · Offizielle konfessionelle Quelle

    Reformierte Position zur Auslegung der Schrift durch die Schrift.

  • Westminster Confession of FaithWCF I.10; XI.1–3; XVI.2,5–6; XXV.1–6; XXXI.1–3Primärtext · Offizielle konfessionelle Quelle

    Offizielle reformierte Bekenntnisquelle zu Rechtfertigung, guten Werken, Kirche, Schrift, Synoden und Konzilien.