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Bibelstelle · EÜ 2016

1 Tim 4,13

Paulus beauftragt Timotheus mit öffentlicher Schriftlesung, Ermahnung und Belehrung. Die Kirche sieht darin den Auftrag, Gottes Wort in der versammelten Gemeinde zu verkünden, auszulegen und gemeinsam zu empfangen.

Vor dem LesenBetend lesen

Im Geist hören

Die Heilige Schrift ist Gottes Wort in menschlichen Worten. Wer sie liest, darf um den Geist bitten, der die biblischen Verfasser inspiriert hat und die Kirche in alle Wahrheit führt.

Komm, Heiliger Geist.

Öffne unseren Verstand für Gottes Wort und unser Herz für Christus. Lehre uns, die Heilige Schrift im Glauben der Kirche zu hören, und führe uns dazu, das Erkannte zu leben. Amen.

Im Gebet wird die Schriftlesung zum Gespräch mit Gott.

Bibelzitat, redaktionelle Erläuterung und Gebet bleiben klar unterschieden. Als Heilige Schrift gilt nur der gekennzeichnete Bibeltext; Erläuterungen und Gebete sind redaktionell verantwortet und anhand ihrer Quellen prüfbar.

Zum Weiterlesen:Dei Verbum 12 und 25Verbum Domini 15–16 und 86–87

Auszug

Auszug aus 1 Tim 4,13

Bibeltext

Lies ihnen eifrig aus der Schrift vor, ermahne und belehre sie, bis ich komme!

Auszug aus 1 Tim 4,13 · EÜ 2016 · © KBA 2016

In den Themen

Warum diese Stelle hier wichtig ist

Eine Stelle trägt oft mehr als eine Glaubensfrage. Bei jeder steht, was sie zum Argument beiträgt und wo das Argument weitergeht.

  1. Direkter BelegSchritt 1 von 5

    Die Gemeinde versammelt sich um das Wort

    Verbindet öffentliche Lesung mit Auslegung und Lehre im kirchlichen Dienst.

  2. Starker GesamtbefundSchritt 5 von 5

    Die Kirche trägt das Wort amtlich weiter

    Stützt den geordneten kirchlichen Dienst an Lesung, Auslegung und Lehre.

Verwandte Bibelstellen

Quellen und HinweiseKKK 74–100

Katechismus

Konzilien und Lehramt

  • Dei VerbumDV 7–10Primärtext · Offizielle kirchliche Quelle

    Gemeinsamer Ursprung und Überlieferung der Offenbarung.

  • Codex des Kanonischen Rechtes: Dienst am Wort GottesCIC can. 747 §1Primärtext · Offizielle kirchliche Quelle

    Geltendes Kirchenrecht zum anvertrauten Glaubensgut und zum Auftrag der Kirche.

  • Codex des Kanonischen Rechtes: HomilieCIC can. 767Primärtext · Offizielle kirchliche Quelle

    Geltendes Kirchenrecht zur Homilie als Teil der Liturgie und zur Zuständigkeit von Priester und Diakon.

Bekenntnisse und offizielle Lehrquellen