Krankensalbung · Frühe Zeugnisse
Salbung, Gebet und Vergebung in der frühen Kirche
Zwei Zeugnisse aus dem dritten und vierten Jahrhundert führen zu einem Brief, den Papst Innozenz I. im Jahr 416 über das vom Bischof bereitete Öl geschrieben hat.
3 Fragen · Quellen zum Prüfen

Die Schrift erschließt sich in dem Heiligen Geist, in dem sie geschrieben wurde. Ein kurzes Gebet stimmt auf das Lesen ein.
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Die Heilige Schrift ist Gottes Wort in menschlichen Worten. Wer sie liest, darf um den Geist bitten, der die biblischen Verfasser inspiriert hat und die Kirche in alle Wahrheit führt.
Komm, Heiliger Geist.
Öffne unseren Verstand für Gottes Wort und unser Herz für Christus. Lehre uns, die Heilige Schrift im Glauben der Kirche zu hören, und führe uns dazu, das Erkannte zu leben. Amen.
Im Gebet wird die Schriftlesung zum Gespräch mit Gott.
Bibelzitat, redaktionelle Erläuterung und Gebet bleiben klar unterschieden. Als Heilige Schrift gilt nur der gekennzeichnete Bibeltext; Erläuterungen und Gebete sind redaktionell verantwortet und anhand ihrer Quellen prüfbar.
Zum Weiterlesen:Dei Verbum 12 und 25Verbum Domini 15–16 und 86–87
Gebet und Heilung Glaube und Überlieferung
Wie verband die frühe Kirche Salbung, Gebet und Vergebung?
Origenes nennt die Buße als Weg der Vergebung und zieht dabei das Wort des Jakobus von der Salbung der Kranken heran; ein ägyptisches Gebet erbittet über dem Öl Heilung, Vergebung und Stärkung.
Origenes zählt in seinen Homilien zum Buch Levitikus die Wege auf, auf denen ein Christ die Vergebung seiner Sünden empfängt. Die Homilien gehören in das dritte Jahrhundert und sind in der lateinischen Übersetzung des Rufinus erhalten. Als einen dieser Wege beschreibt er die Buße, und zu ihr gehören bei ihm das Bekenntnis der Sünde vor dem Priester des Herrn und das Suchen nach dem Heilmittel. An diese Erörterung schließt Origenes das Wort des Jakobus an: die Ältesten, das Gebet, die Salbung, die Rettung und die Vergebung. Seine Wiedergabe dieses Wortes nennt zusätzlich die Handauflegung. So verbindet er die Salbung der Kranken mit der Vergebung, die die Kirche dem Sünder eröffnet.
Eine ägyptische Gebetssammlung aus dem vierten Jahrhundert enthält ein Gebet über dem Öl der Kranken. Sie wird mit Bischof Serapion von Thmuis verbunden. Das Gebet richtet sich an den Vater und bittet um die heilende Kraft Christi, um die Befreiung von Krankheit und Übel, um die Vergebung der Sünden, um das Heil und um die Stärkung von Leib und Seele. Neben dem Öl nennt es Brot oder Wasser. Wie dieses Gebet aus Ägypten bezeugt die liturgische Überlieferung des Ostens und des Westens seit dem Altertum Krankensalbungen mit geweihtem Öl (KKK 1512).
Innozenz und das Öl Glaube und Überlieferung
Was bezeugt Innozenz I. über das Öl und den Dienst der Priester?
Ein Papstbrief aus dem Jahr 416 nennt das vom Bischof bereitete Öl, seinen Gebrauch bei den Christen und den Dienst der Priester in der Gemeinde.
Im Jahr 416 schreibt Papst Innozenz I. dem Bischof Decentius über die Salbung der Kranken. Er zitiert die Anweisung des Jakobusbriefs, nach der ein Kranker die Ältesten der Gemeinde ruft, und er bezeugt, dass die Christen das vom Bischof bereitete Öl in eigener Krankheit und bei ihren Angehörigen gebrauchen. Jakobus nennt die Ältesten; Innozenz nimmt den Bischof ausdrücklich in denselben Dienst hinein. Christen, die eine kirchliche Bußzeit durchlaufen, erhalten das Öl nicht, und Innozenz spricht dabei von ihm wie von den anderen Sakramenten der Kirche.
Aus dem Brief lässt sich auch ein anderer Schluss ziehen. Wenn Christen das Öl selbst oder an ihren Angehörigen anwenden durften, hätten in der frühen Kirche auch Laien das Sakrament der Krankensalbung gespendet, und die Beschränkung auf die Priester wäre erst später aufgekommen. Der Brief beschreibt jedoch, wer das Öl bereitet und wer den Dienst an den Kranken trägt: der Bischof und die Priester. Er stellt den Gebrauch des geweihten Öls im Haus und den Dienst des geweihten Amtes nebeneinander. Die Kongregation für die Glaubenslehre hat die Frage in ihrer Note vom 11. Februar 2005 beantwortet: Nur Bischöfe und Priester spenden die Krankensalbung; diese Lehre ist endgültig festzuhalten.
Der Kommentar, den die Kongregation ihrer Note als Information über die geschichtliche Entwicklung beigefügt hat, liest den Brief so: Innozenz wendet sich gegen die Meinung, nur die Presbyter, nicht aber die Bischöfe dürften die Kranken salben, und bekräftigt, dass Priester und Bischof das Sakrament spenden. Den Schluss auf einen Spender, der nicht Priester ist, stützen nach dem Kommentar weder dieser Brief noch andere Zeugnisse des ersten Jahrtausends, etwa Cäsarius von Arles oder Beda Venerabilis. Auch die orthodoxen Kirchen, die seit Jahrhunderten von Rom getrennt sind, halten nach dem Kommentar nur Bischof oder Priester für Spender der Salbung.
Quellen zu dieser Frage 3
- Brief Kap. 8 / VIII.11, 19. März 416; MGH-Sammlung, Abschnitt VIIII, fol. 126vb–127raInnozenz I.: Brief an Decentius ↗
- Note, 11. Februar 2005Note bezüglich des Spenders des Sakraments der Krankensalbung ↗
- Kommentar zur Note, 11. Februar 2005Note bezüglich des Spenders des Sakraments der Krankensalbung ↗
Bis Florenz und Trient Glaube und Überlieferung
Wie ging die priesterliche Salbung nach Innozenz weiter?
Nach dem Brief von 416 bleibt die Salbung der Kranken mit geweihtem Öl durch die Priester in Liturgie, Recht und Lehre der Kirche gegenwärtig.
Paul VI. nennt in der Apostolischen Konstitution Sacram unctionem infirmorum von 1972 neben dem Brief Innozenz’ I. das ehrwürdige Gebet zur Segnung des Krankenöls, das mit den Worten „Emitte, Domine, Spiritum Sanctum tuum Paraclitum“ beginnt, deutsch: „Sende, Herr, deinen Heiligen Geist, den Beistand“. Das Gebet ist in das eucharistische Hochgebet eingefügt, steht in den alten römischen Sakramentaren und ist bis heute im Pontificale Romanum bewahrt. Die Konstitution berichtet auch, dass sich in der römischen Kirche im Mittelalter die Salbung der Sinne mit einem Gebet um Vergebung durchsetzte.
Das kirchliche Recht nahm den Brief auf: Gratian übernahm um 1140 die Verordnung Innozenz’ I. fast wörtlich in sein Decretum, und eine Dekretale Alexanders III. (1159–1164), die in die Dekretalen Gregors IX. einging, bejahte, dass ein Priester das Sakrament spenden darf, auch wenn er ganz allein ist und kein anderer Kleriker oder Laie dabei ist. Der Kommentar zur Note von 2005 nennt diese Zeugnisse des Lehramts und der Gesetzgebung bis zum Konzil von Trient.
Die Lehrentscheidungen folgen: Das Konzil von Florenz beschreibt im Dekret für die Armenier die wesentlichen Elemente der Krankensalbung und hält fest: „Der Spender dieses Sakraments ist der Priester“ (Exsultate Deo, 1439); das Konzil von Trient erklärt ihre göttliche Einsetzung. Liturgie, kirchliches Recht und Konzilien bezeugen so auf je eigene Weise dieselbe Praxis: die Salbung der Kranken mit geweihtem Öl durch die Priester. Offen ist noch, wie die Kirche dieses Zeichen als Sakrament benennt, warum sie seine Spendung an das geweihte Amt bindet und was der Kranke darin empfängt; darauf antwortet ihre Lehre.
Quellen zu dieser Frage 3
Weiterführende Erklärungen
Empfangenes Sakrament, geordneter Dienst, Gnade für den KrankenUnterstützender positiver Beleg