Versöhnungsdienst
Warum Christus der Kirche Vollmacht zur Vergebung gibt
Johannes 20,21–23 verbindet die Sendung der Jünger mit der Vollmacht, Sünden zu vergeben und zu behalten. Die Kirche versteht diese Sendung als den Auftrag Christi, durch den er im apostolischen Dienst wirksam versöhnt. Daraus ergibt sich die Frage, warum die Beichte zum Umgang mit dieser Vollmacht gehört.
5 Fragen · Alle Bibelstellen im Wortlaut · Quellen zum Prüfen

Die Schrift erschließt sich in dem Heiligen Geist, in dem sie geschrieben wurde. Ein kurzes Gebet stimmt auf das Lesen ein.
Vor dem LesenBetend lesen
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Die Heilige Schrift ist Gottes Wort in menschlichen Worten. Wer sie liest, darf um den Geist bitten, der die biblischen Verfasser inspiriert hat und die Kirche in alle Wahrheit führt.
Komm, Heiliger Geist.
Öffne unseren Verstand für Gottes Wort und unser Herz für Christus. Lehre uns, die Heilige Schrift im Glauben der Kirche zu hören, und führe uns dazu, das Erkannte zu leben. Amen.
Im Gebet wird die Schriftlesung zum Gespräch mit Gott.
Bibelzitat, redaktionelle Erläuterung und Gebet bleiben klar unterschieden. Als Heilige Schrift gilt nur der gekennzeichnete Bibeltext; Erläuterungen und Gebete sind redaktionell verantwortet und anhand ihrer Quellen prüfbar.
Zum Weiterlesen:Dei Verbum 12 und 25Verbum Domini 15–16 und 86–87
Die Sendung des Auferstandenen Bibel und Textverständnis
Christus überträgt die Vollmacht, Sünden zu vergeben und zu behalten
Johannes 20 stellt die Vollmacht zur Sündenvergebung in den Zusammenhang der Sendung des auferstandenen Christus.
Auszug aus Joh 20,21–23 · EÜ 2016 · © KBA 2016↗Vers 21: Jesus sagte noch einmal zu ihnen: Friede sei mit euch! Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch.
Vers 22: Nachdem er das gesagt hatte, hauchte er sie an und sagte zu ihnen: Empfangt den Heiligen Geist!
Vers 23: Denen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen; denen ihr sie behaltet, sind sie behalten.
Was der Text unmittelbar zeigt
Jesus sendet die Apostel, haucht ihnen den Heiligen Geist ein und nennt ausdrücklich das Vergeben und Behalten von Sünden.
Der auferstandene Christus sendet seine Jünger, wie der Vater ihn gesandt hat. Er haucht ihnen den Heiligen Geist ein und verbindet diese Geistgabe unmittelbar mit dem Auftrag, Sünden zu vergeben oder zu behalten. Die Sendung umfasst damit einen Dienst, in dem das Handeln der Jünger auf Christi eigene Sendung zurückweist.
Die Vollmacht zur Absolution Glaube und Überlieferung
Warum die Kirche in dieser Sendung einen sakramentalen Dienst erkennt
Die Sendung lässt sich als Verkündigung und kirchliche Zucht verstehen. Die Kirche erkennt in ihr zugleich eine Vollmacht, durch die Christus selbst Versöhnung schenkt.
Die Szene steht im Zusammenhang der Sendung: Die Kirche verkündet das Evangelium, öffnet den Zugang zur Gemeinschaft und übt Zucht gegenüber dem Unbußfertigen. In dieser Richtung versteht die Westminster Confession die Schlüssel des Reiches: Amtsträger schließen durch Wort und Kirchenzucht aus und öffnen den Zugang zu den Reumütigen durch die Verkündigung des Evangeliums und die Aufhebung kirchlicher Strafen.
Die Frage liegt deshalb genauer: Umfasst die Vollmacht von Johannes 20 auch die sakramentale Lossprechung von Sünden? Jesus gibt eine Vollmacht über bestimmte Menschen und mit zwei möglichen Entscheidungen: „Denen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen; denen ihr sie behaltet, sind sie behalten.“ Behalten setzt voraus, dass der Beauftragte den einzelnen Fall kennt und beurteilt; die Verkündigung dagegen bietet allen dieselbe Vergebung an und behält niemandem etwas vor. So haben schon die Väter diese Worte verstanden: Cyprian spricht um 251 von der Vergebung, die durch die Priester gewährt wird, und Ambrosius hält den Novatianern, die Gott allein das Vergeben vorbehalten wollten, mit Johannes 20 entgegen: „Die Kirche übt nach beiden Seiten den rechten Gehorsam, sowohl wenn sie bindet, als wenn sie löset.“ Der Katechismus hält dabei zwei Wahrheiten zusammen: Gott allein kann Sünden vergeben (Mk 2,7), und Jesus, der diese Vollmacht als Menschensohn „auf der Erde“ ausübt (Mk 2,10), gibt sie Menschen, damit sie in seinem Namen handeln. Die Absolution ist deshalb ein wirksames sakramentales Zeichen; durch den Priester bewirkt Christus die Versöhnung mit Gott und der Kirche.
Das Konzil von Trient hat diese Lehre 1551 dogmatisch geklärt. Es bekennt Johannes 20 als Einsetzung und Übergabe der Vollmacht an die Apostel und ihre rechtmäßigen Nachfolger, hält gegen die Umdeutung dieser Worte auf die Vollmacht zur Verkündigung des Evangeliums fest, dass die Kirche sie von Anfang an so verstanden hat, und versteht die Absolution als wirksame Versöhnung mit Gott.
Quellen zu dieser Frage 5
- KKK 1440–1442Katechismus der Katholischen Kirche ↗
- Konzil von Trient, Sitzung XIV, 25. November 1551, Kapitel I und III; Kanones I und IIIKonzil von Trient, Sitzung XIV ↗
- WCF XXX.1–3Westminster Confession of Faith ↗
- De lapsis 28–29Cyprian von Karthago: Über die Gefallenen ↗
- De paenitentia I,2Ambrosius von Mailand: Über die Buße ↗
Die Beichte als notwendige Antwort Glaube und Überlieferung
Warum die anvertraute Vollmacht zur Beichte der konkreten Sünden führt
Wer Sünden vergeben oder behalten soll, muss den konkreten Fall kennen. Darum gehört das Bekenntnis der Sünden zur sakramentalen Antwort auf Christi Auftrag.
Deshalb bekennt der Beichtende nach sorgfältiger Gewissenserforschung die erinnerten schweren Sünden. Die Beichte ist ein wesentlicher Akt des Sakraments. Sie legt die konkrete Sünde dem Dienst vor, dem Christus die Entscheidung anvertraut hat.
Bei schwerer Sünde sind das persönliche, vollständige Bekenntnis und die Lossprechung der einzige ordentliche Weg der Versöhnung. Vollkommene Reue aus der Liebe zu Gott kann die Vergebung erlangen, aber immer mit dem festen Vorsatz, so bald wie möglich zu beichten.
Die lutherischen Bekenntnisschriften halten die private Absolution und die Vergebung nach der Taufe ausdrücklich fest. Ihre Einwendung richtet sich gegen die verlangte Aufzählung aller Sünden: Nach CA XI können verborgene Verfehlungen nicht vollständig erkannt werden. Die Kirche verlangt keine unmögliche Erinnerung: Zu bekennen sind alle schweren Sünden nach Art und Zahl, deren sich der Beichtende nach der Gewissenserforschung bewusst ist; das Bekenntnis lässlicher Sünden empfiehlt sie. Eine ohne Schuld vergessene schwere Sünde ist in der Lossprechung mitvergeben; fällt sie später ein, nennt der Beichtende sie in der nächsten Beichte, weil sie der Schlüsselgewalt der Kirche noch nicht ausdrücklich vorgelegt wurde.
Wie früh das Bekenntnis der Sünden zum Leben der Kirche gehört, zeigt die Didache, eine frühchristliche Schrift um das Jahr 100. Kapitel 4 verbindet das Bekenntnis in der Kirche mit dem Gebet in reinem Gewissen; Kapitel 14 verbindet das vorherige Bekenntnis und die Versöhnung zerstrittener Brüder mit der sonntäglichen Versammlung, dem Brechen des Brotes und der Danksagung.
Didache
In der Kirche sollst du deine Übertretungen bekennen, und du sollst nicht zum Gebet mit einem schlechten Gewissen herantreten. Dies ist der Weg des Lebens.
Didache · Didache 4,14; 14,1 · Primärtext↗Die Didache verbindet das Sündenbekenntnis mit der kirchlichen Versammlung und mit dem Gebet in reinem Gewissen.
Einordnung der Quelle
Der Text zeigt: Gemeinsames Sündenbekenntnis in der Gemeinde vor dem Gebet als frühe Buß- und Bekenntnispraxis.
Die Grenze: Wer der Versammlung vorsteht und die Versöhnung zuspricht, sagt die Didache an diesen Stellen nicht; die spätere Einzelbeichte beschreibt sie noch nicht.
Quelle im Zusammenhang lesen
Worum es hier geht
Die Didache führt am Ende des Zwei-Wege-Traktats das Bekenntnis der Übertretungen in der Gemeinde als Voraussetzung reinen Gebets an; Kapitel 14 verbindet es mit der sonntäglichen Eucharistiefeier. Die Didache wird meist um das Jahr 100 datiert; der genaue Zeitpunkt ist umstritten.
Historischer Text
In der Kirche sollst du deine Übertretungen bekennen, und du sollst nicht zum Gebet mit einem schlechten Gewissen herantreten. Dies ist der Weg des Lebens. ... Am Herrentag aber versammelt euch, brecht Brot und sagt Dank, nachdem ihr zuvor eure Übertretungen bekannt habt, damit euer Opfer rein sei.
Vollständigen historischen Text öffnen: DidacheWarum diese Stelle wichtig ist
Die Didache bezeugt das Sündenbekenntnis als festen Bestandteil der kirchlichen Versammlung und Eucharistie und ist damit einer der frühesten Zeugen kirchlicher Bußpraxis.
Trient hat diese Ordnung 1551 in einer Zeit der Auseinandersetzung verbindlich geklärt. Das Konzil bekennt die Einsetzung des Sakraments durch Christus und die göttliche Einsetzung der sakramentalen Beichte. Damit erklärt es die empfangene Vollmacht und ihre notwendige Ausübung; die geschichtlichen Formen des Ritus können sich dabei entwickeln.
Der Wandel der Form Glaube und Überlieferung
Ist die Einzelbeichte eine Erfindung des Mittelalters?
Die äußere Form der Buße hat sich stark verändert; ihre Grundstruktur aus Bekenntnis, Buße und Versöhnung durch den Dienst der Kirche ist geblieben. Das Vierte Laterankonzil hat 1215 die Häufigkeit der Beichte geregelt, nicht die Beichte eingeführt.
Der Einwand stützt sich auf einen wirklichen Befund. In den ersten Jahrhunderten mussten Christen, die nach der Taufe besonders schwere Sünden wie Götzendienst, Mord oder Ehebruch begangen hatten, oft jahrelang öffentlich Buße tun, bevor sie Vergebung erhielten; zum Stand der Büßer wurde man nur selten, in manchen Regionen nur einmal im Leben zugelassen (KKK 1447). Die persönliche, wiederholbare Buße scheint erst mit den irischen Bußbüchern aufzukommen, und das Vierte Laterankonzil von 1215 mit seiner jährlichen Beichtpflicht erscheint als der Schritt, der sie allgemein durchsetzt. Dann wäre die Beichte vor dem Priester eine späte Einrichtung der mittelalterlichen Kirche.
Schon Cyprian von Karthago bezeugt um 251 das Bekenntnis vor den Priestern auch für eine Schuld, die nur in Gedanken bestand. Er lobt Gläubige, die weder geopfert noch eine Opferbescheinigung erworben hatten, aber vielleicht daran gedacht hatten, und die „dies allein schon vor den Priestern Gottes mit Betrübnis und Aufrichtigkeit bekennen und ein Geständnis ihrer Schuld ablegen“ (De lapsis 28). Im Schlusskapitel derselben Schrift nennt er dazu die Genugtuung und die Vergebung, die durch die Priester gewährt wird (De lapsis 29). Cyprian spricht in der Sprache seiner Zeit, noch ohne die Begriffe der späteren Sakramentenlehre; die Elemente, die die Kirche als wesentlich lehrt, stehen aber schon in seinem Text: Bekenntnis, Genugtuung und Vergebung durch den Dienst der Priester.
Was sich danach verändert hat, ist die Form. „Von der monastischen Tradition des Ostens angeregt, brachten während des 7. Jahrhunderts irische Missionare die Praxis der ‚Privatbuße‘ nach Kontinentaleuropa.“ (KKK 1447) Der Katechismus beschreibt auch, was daran neu war: „Das Sakrament vollzieht sich nun auf geheimere Weise zwischen dem Pönitenten und dem Priester. Diese neue Praxis sah die Möglichkeit der Wiederholung vor“ (KKK 1447). Die irischen Missionare stehen also wirklich am Anfang einer neuen Gestalt der Buße, die geheim und wiederholbar ist; der Dienst der Priester an der Vergebung, den Cyprian bezeugt, ist älter.
Die Kirche versteht diese Geschichte als Wandel der Form bei gleicher Grundstruktur. Der Katechismus nennt „zwei Elemente, die gleichermaßen wesentlich sind: einerseits das Handeln des Menschen, der sich unter dem Walten des Heiligen Geistes bekehrt, nämlich Reue, Bekenntnis und Genugtuung; andererseits das Handeln Gottes durch den Dienst der Kirche“ (KKK 1448). Beide Elemente tragen die öffentliche Buße der Alten Kirche ebenso wie die spätere persönliche Beichte.
Der Katechismus nennt die monastische Tradition des Ostens als Anstoß der Privatbuße, und auch die orthodoxe Kirche beschreibt den Übergang von der öffentlichen zur persönlichen Form. Nach der Darstellung der Orthodox Church in America geschah das Bekenntnis früher öffentlich vor allen inmitten der Kirche; heute geschieht es gewöhnlich vor dem Seelsorger, der für alle steht. Zum Bußsakrament gehören nach derselben Darstellung die aufrichtige Reue, das offene Bekenntnis und das Gebet der Lossprechung. Die persönliche Beichte vor dem Priester gehört damit nicht allein der lateinischen Kirche an.
Das Vierte Laterankonzil bestimmte 1215 in seiner 21. Konstitution „Omnis utriusque sexus“ (DH 812), dass jeder Gläubige nach Erreichen des Unterscheidungsalters wenigstens einmal im Jahr seinem eigenen Priester alle seine Sünden bekennt. Das Konzil von Trient hat genau den Einwand aufgegriffen, die Beichte sei auf diesem Konzil entstanden: Die Kirche habe durch das Laterankonzil nicht angeordnet, dass die Gläubigen beichten, denn sie wusste, dass dies notwendig und nach göttlichem Recht eingesetzt ist; sie habe angeordnet, dass dieses Gebot wenigstens einmal im Jahr erfüllt wird (Sitzung XIV, Kapitel 5). In Kanon 6 verwirft das Konzil die Behauptung, die Weise, im Geheimen allein dem Priester zu bekennen, sei eine menschliche Erfindung (DH 1706).
Die Einzelbeichte vor dem Priester ist darum keine Erfindung des Mittelalters. Die irischen Missionare verbreiteten ihre wiederholbare Form, das Laterankonzil ordnete die Häufigkeit ihres Empfangs, und die Grundstruktur aus Bekenntnis, Buße und Versöhnung durch den Dienst der Kirche reicht hinter beide zurück bis in die Zeit Cyprians.
Quellen zu dieser Frage 5
- KKK 1447–1448Katechismus der Katholischen Kirche ↗
- De lapsis 28–29Cyprian von Karthago: Über die Gefallenen ↗
- The Orthodox Faith, Band II: Die Sakramente, BußeOrthodox Church in America: Das Sakrament der Buße ↗
- Konstitution 21 (Omnis utriusque sexus)Viertes Laterankonzil ↗
- Sitzung XIV, 25. November 1551, Kapitel V; Kanon VIKonzil von Trient, Sitzung XIV ↗
Die bleibende Sendung Glaube und Überlieferung
Bischöfe und Priester dienen weiterhin Christi Versöhnungswerk
Die apostolische Sendung bleibt in der geordneten Kirche gegenwärtig und verweist in jeder Absolution auf Christus als den Ursprung der Gnade.
Nach der Lehre der Kirche setzen die Bischöfe als Nachfolger der Apostel und die Priester als ihre Mitarbeiter diesen Dienst durch die heilige Weihe fort. Diese Sukzession folgt aus der bleibenden apostolischen Sendung: Der Dienst, den Christus anvertraut hat, soll in seiner Kirche gegenwärtig bleiben. Der Priester ist dabei Zeichen und Werkzeug der barmherzigen Liebe Gottes; Christus handelt durch ihn. Was der Beichtende ihm anvertraut, bleibt durch das Sakrament „versiegelt“: Der Priester darf es unter keinen Umständen verraten und auch nicht auf das Wissen aus der Beichte Bezug nehmen. Dieses sakramentale Siegel schützt den Raum, in dem der Sünder vor Christus die Wahrheit aussprechen kann.
Quellen zu dieser Frage 1
Weiterführende Erklärungen
Wie Christus seiner Kirche das Binden und Lösen anvertrautUnterstützender positiver Beleg