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Ehe · Die Ausnahme bei Matthäus

Erlaubt Matthäus die neue Ehe nach Ehebruch?

Matthäus überliefert in einem Wort Jesu über die Scheidung eine Ausnahme; bei Markus und Lukas fehlt sie. Daran hängt die Frage, ob nach einem Treuebruch eine neue Ehe möglich ist.

4 Fragen · Alle Bibelstellen im Wortlaut · Quellen zum Prüfen

Ein Mann und eine Frau stehen Hand in Hand in einem leuchtenden Ring; ein Weg führt zu einer versammelten Gemeinschaft und einer offenen Tür.
EheKI-generierte Illustration
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Im Geist hören

Die Heilige Schrift ist Gottes Wort in menschlichen Worten. Wer sie liest, darf um den Geist bitten, der die biblischen Verfasser inspiriert hat und die Kirche in alle Wahrheit führt.

Komm, Heiliger Geist.

Öffne unseren Verstand für Gottes Wort und unser Herz für Christus. Lehre uns, die Heilige Schrift im Glauben der Kirche zu hören, und führe uns dazu, das Erkannte zu leben. Amen.

Im Gebet wird die Schriftlesung zum Gespräch mit Gott.

Bibelzitat, redaktionelle Erläuterung und Gebet bleiben klar unterschieden. Als Heilige Schrift gilt nur der gekennzeichnete Bibeltext; Erläuterungen und Gebete sind redaktionell verantwortet und anhand ihrer Quellen prüfbar.

Zum Weiterlesen:Dei Verbum 12 und 25Verbum Domini 15–16 und 86–87

Die Ausnahme im Text Bibel und Textverständnis

Der Satz, um den der Streit geht

Bei Matthäus stehen das Wegschicken der Frau und die Ehe mit einer anderen in einem Satz; mittendrin steht die Ausnahme.

Vers 6: Sie sind also nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.

Auslassung im Bibeltext.

Vers 9: Ich sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch.

Auszug aus Mt 19,6.9 · EÜ 2016 · © KBA 2016

Die Frage an diesen Text

Mt 19,3–12 verbindet Wegschicken und neue Ehe; voraus geht Jesu Schöpfungsbegründung.

Mt 19,3–12: Zusammenhang und Übersetzung

Vers 32: Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.

Auszug aus Mt 5,32 · EÜ 2016 · © KBA 2016

Die Frage an diesen Text

Mt 5,31–32 verbindet das Wegschicken mit dem Ehebruch und verurteilt die Ehe mit einer entlassenen Frau.

Mt 5,31–32: Zusammenhang und Übersetzung

Jesu Antwort führt auf den Anfang zurück: Gott hat Mann und Frau erschaffen, die zwei werden ein Fleisch, und Gott verbindet sie; die Erlaubnis des Mose erscheint als Zugeständnis an die Härte des Herzens. Die Ausnahme hängt an einem Wort: πορνεία (porneia, etwa: por-NEI-a).

Der Satz ist eng gebaut: „Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch“ (Mt 19,9). Ob die Ausnahme nur die Entlassung betrifft oder auch die neue Ehe, ist die Frage, an der sich die Auslegungen scheiden. Für die Ausnahme gebraucht Matthäus das Wort πορνεία, für den Ehebruch, den der Satz benennt, das Verb μοιχᾶται (moichatai, etwa: moi-CHA-tai). Bei Markus und Lukas fehlt die Ausnahme.

Trennung und Eheband Glaube und Überlieferung

Was bleibt, wenn die Lebensgemeinschaft endet

Zu unterscheiden ist, ob eine gültige Ehe besteht und ob die Eheleute weiter zusammenleben.

Die Kirche antwortet mit Jesu Begründung: Gott selbst verbindet die zwei, und was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen (Mt 19,6; KKK 1614). Das Eheband bleibt, auch wenn das gemeinsame Leben endet; ein Treuebruch kann die Lebensgemeinschaft beenden, doch eine neue Ehe ist nicht möglich, solange der Bund gilt.

Das Konzil von Trient hat am 11. November 1563 in einem verbindlichen Lehrurteil, Kanon VII, bekräftigt: Ehebruch löst das Eheband nicht, und auch der schuldlose Teil darf zu Lebzeiten des anderen nicht heiraten. Die Behauptung, die Kirche irre, hat das Konzil verworfen. Kanon VIII bejaht daneben die Trennung von Bett und Wohnung, zeitweise oder auf Dauer. Diese Lehrurteile betreffen das Eheband und die Trennung; die genaue Bedeutung von porneía bleibt eine Frage der Textauslegung.

Das gemeinsame Leben darf verlassen werden, wenn Leib und Leben gefährdet sind. Der Katechismus lädt zur Versöhnung ein, wo sie möglich ist (KKK 1649); bei schwerer Gefahr erlaubt das kirchliche Gesetzbuch die Trennung, bei Gefahr im Verzug auch ohne vorherige Entscheidung des zuständigen kirchlichen Oberen (can. 1153 § 1).

Die Trennung betrifft das gemeinsame Leben; ob eine gültige Ehe entstanden ist, klärt ein kirchliches Gericht. Eine Feststellung der Nichtigkeit bedeutet, dass von Anfang an keine gültige Ehe zustande kam (KKK 1629); sie ist darum keine Scheidung unter anderem Namen. Festgestellt wird, dass eine Voraussetzung der Ehe fehlte – der freie Ehewille, die Fähigkeit zur Ehe, die vorgeschriebene Form oder die Freiheit von einem Ehehindernis –, und solange das nicht rechtmäßig und sicher erwiesen ist, gilt die Ehe als gültig und ist eine neue Ehe nicht erlaubt (CIC 1060; 1085 § 2). Solange der erste Bund gültig besteht, kann die Kirche eine neue zivile Verbindung nicht als Ehe anerkennen. Wer so lebt, befindet sich nach dem Katechismus in einer Lage, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht; solange sie andauert, kann er die Kommunion nicht empfangen. Die Lossprechung im Bußsakrament setzt voraus, dass er bereut und bereit ist, nicht länger im Widerspruch zum Eheband zu leben; können sich beide aus ernsten Gründen, etwa wegen der Kinder, nicht trennen, verpflichten sie sich zu vollständiger Enthaltsamkeit (KKK 1650; Familiaris consortio 84). Von der Kirche getrennt sind die Betroffenen nicht: Sie sind eingeladen, das Wort Gottes zu hören, an der Messe teilzunehmen, zu beten und ihre Kinder im Glauben zu erziehen, und Priester und Gemeinde schulden ihnen aufmerksame Zuwendung (KKK 1651).

Quellen zu dieser Frage 4

Die frühe Kirche Glaube und Überlieferung

Wie hat die frühe Kirche die Ausnahme verstanden?

Die frühen Zeugen lesen die Ausnahme bei Matthäus als Erlaubnis zur Trennung; eine neue Ehe bleibt ausgeschlossen. Diese Unterscheidung kehrt in den Lehrurteilen von Trient und im geltenden Recht der Kirche wieder.

Der Hirt des Hermas, um die Mitte des zweiten Jahrhunderts in Rom entstanden, ist kein biblisches Buch, sondern ein frühes Zeugnis aus der römischen Gemeinde. Auf die Frage, was ein Mann tun soll, dessen Frau im Ehebruch verharrt, antwortet er: „Dann soll er sie entlassen“; und weiter: „und der Mann soll für sich bleiben; wenn er aber seine Frau entlässt und eine andere heiratet, dann bricht er selbst die Ehe“ (Gebot IV,1,6).

Die Entlassung wird zugestanden, die neue Ehe verweigert. Den Grund nennt der Text wenige Sätze später: Kehrt die Frau um, soll der Mann sie wieder aufnehmen; „Wegen der Buße nun darf der Mann nicht (eine andere) heiraten. Diese Vorschrift gilt für Mann und Weib“ (Gebot IV,1,8). Der Weg zur Versöhnung soll offen bleiben, und dieselbe Ordnung gilt für beide Ehegatten.

Um 400 fasst Hieronymus, Kirchenlehrer der lateinischen Kirche, dieselbe Regel in einem Trostbrief an Oceanus zusammen: „Der Herr schreibt vor, die Gattin dürfe nicht entlassen werden, ausgenommen wenn Ehebruch vorliegt; und nach der Entlassung müsse sie unverheiratet bleiben“ (Epistula 77,3). Er verteidigt Fabiola, die sich von einem lasterhaften Mann getrennt hatte, und gibt zugleich zu, dass sie schuldig wurde, weil sie nach der Trennung nicht unverheiratet blieb; für diese zweite Ehe tat sie nach dem Tod ihres zweiten Mannes in Rom öffentlich Buße (Epistula 77,3–4).

Joseph Ratzinger hat 1998 den Befund der Väterzeit zusammengefasst: Über die Unauflöslichkeit der Ehe besteht unter den Vätern ein klarer Konsens; weil sie aus dem Willen des Herrn kommt, hat die Kirche keine Vollmacht über sie, und die Kirche der Väterzeit hat Scheidung und Wiederheirat gerade aus treuem Gehorsam gegenüber dem Neuen Testament ausgeschlossen. Ratzinger nennt auch die andere Seite: Es scheine zuzutreffen, dass einzelne Väter, unter ihnen Leo der Große, für seltene Grenzfälle pastorale Lösungen suchten (Nr. 2).

Das Konzil von Florenz hat 1439 im Dekret für die Armenier dieselbe Unterscheidung festgehalten: Wegen Unzucht ist die Trennung des Bettes erlaubt, eine andere Ehe zu schließen aber nicht, weil das Band einer rechtmäßig geschlossenen Ehe fortdauert. In derselben Überlieferung bekräftigt Trient in Kanon VII das fortbestehende Eheband und in Kanon VIII die Trennung. Das geltende Recht gibt dem schuldlosen Ehegatten nach Ehebruch das Recht, das eheliche Zusammenleben aufzuheben, wenn er nicht verziehen hat; die Vergebung empfiehlt es dringend, und die Wiederaufnahme des anderen nennt es lobenswert (CIC 1152 § 1; 1155).

Die frühe Kirche liest die Ausnahme damit als Erlaubnis zur Trennung, nicht zur neuen Ehe. Diese Lesart erklärt, warum die Kirche die Klausel ernst nimmt und dem schuldlosen Teil die Trennung zugesteht, die neue Ehe aber ausschließt.

Quellen zu dieser Frage 5

Die Gegenlesart Glaube und Überlieferung

Erlaubt die Ausnahme bei Matthäus dem schuldlosen Teil nach Ehebruch die neue Ehe?

Die Gegenlesart hat einen echten Anhalt am Wortlaut: Matthäus nennt eine Ausnahme, die bei Markus und Lukas fehlt. Die Kirche liest den Satz im Ganzen des Neuen Testaments und kommt zu einem anderen Ergebnis.

Die Gegenlesart versteht πορνεία als ehelichen Treuebruch. Dann umfasst die Ausnahme Entlassung und neue Ehe: Der schuldlose Ehepartner dürfte die Ehe beenden und neu heiraten, ohne Ehebruch zu begehen. Matthäus hätte ausdrücklich eine Ausnahme genannt, die in den knapperen Parallelstellen fehlt, und die Aussagen würden sich ergänzen. Diese Lesart hat einen festen Halt am Text: Die Klausel steht wirklich in dem Satz und lässt sich nicht überlesen.

Die reformatorischen Bekenntnisse haben diese Lesart aufgenommen. Das reformierte Westminster-Bekenntnis erlaubt dem schuldlosen Teil nach Ehebruch Scheidung und neue Ehe (XXIV.5). Der lutherische Traktat über die Gewalt und den Primat des Papstes von 1537 nennt es eine ungerechte Satzung, dem schuldlosen Teil nach der Scheidung die neue Ehe zu verbieten (Tractatus 78).

Die Kirche liest die Klausel zuerst von ihrem Wortlaut her. Matthäus kennt beide Wörter und unterscheidet sie: In Mt 15,19 stehen „Ehebruch, Unzucht“ nebeneinander in einer Reihe (μοιχεῖαι, πορνεῖαι). Dass er in Mt 19,9 für die Ausnahme nicht das Wort für Ehebruch wählt, spricht dafür, dass sie etwas anderes meint als den Ehebruch, den derselbe Satz verbietet. Wie weit πορνεία reicht, zeigt 1 Kor 5,1: Paulus nennt es Unzucht, „dass nämlich einer mit der Frau seines Vaters lebt“, also eine Verbindung, die das Gesetz verbietet.

Die Anmerkung der US-Bischofskonferenz zu Mt 5,31–32 bezieht das Wort auf Verbindungen, die das mosaische Gesetz wegen naher Verwandtschaft verbietet (Lev 18,6–18; vgl. Apg 15,20.29). Wer eine solche Verbindung aufgibt, löst keine rechtmäßige Ehe; die Klausel wäre dann keine Ausnahme von der Unauflöslichkeit, sondern die Feststellung, dass hier keine Ehe bestand. Dieser Vorschlag erklärt den Bibeltext, ohne eine Wortbedeutung verbindlich festzulegen.

Die übrigen Fassungen des Herrenwortes nennen keine Ausnahme: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch (Mk 10,11–12; Lk 16,18). Paulus gibt die Weisung des Herrn weiter, die Frau solle sich vom Mann nicht trennen; „wenn sie sich aber trennt, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich wieder mit dem Mann“ (1 Kor 7,10–11). Die Trennung ist darin möglich, die neue Ehe zu Lebzeiten des anderen nicht. Darum sagt Paulus von der Ehefrau, sie sei „durch das Gesetz an ihren Mann gebunden, solange er lebt“, und werde Ehebrecherin genannt, wenn sie zu seinen Lebzeiten einem anderen gehört (Röm 7,2–3; vgl. 1 Kor 7,39).

Auch die Reaktion der Jünger trägt zur Auslegung bei: „Wenn das Verhältnis des Mannes zur Frau so ist, dann ist es nicht gut zu heiraten“ (Mt 19,10). Diese Bestürzung setzt eine Lehre voraus, die strenger ist als eine Scheidungserlaubnis bei Ehebruch; eine Öffnung zur neuen Ehe hätte diese Bestürzung nicht ausgelöst. Jesus antwortet mit der Gabe: „Nicht alle können dieses Wort erfassen, sondern nur die, denen es gegeben ist“ (Mt 19,11). Der Katechismus bezieht dieses Erfassen auf die Gnade, die Christus mit der Wiederherstellung der ursprünglichen Schöpfungsordnung schenkt; sie ist eine Frucht seines Kreuzes (KKK 1615).

Über die genaue Bedeutung der Klausel sind die Ausleger nicht einig; viele beziehen sie auf ungültige Verbindungen, nicht auf eine Ausnahme von der Unauflöslichkeit (Ratzinger 1998, Nr. 1). Die Lehre der Kirche hängt nicht an der Entscheidung zwischen diesen Hypothesen, sondern an der klaren Weisung Christi, die Markus, Lukas und Paulus ohne Ausnahme weitergeben. Ob die Klausel ungültige Verbindungen meint oder, wie die frühe Kirche sie las, die Trennung ohne neue Ehe erlaubt: In beiden Lesarten öffnet sie keinen Weg aus einer gültigen Ehe in eine zweite.

Quellen zu dieser Frage 5
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