Sakramente
Firmung und apostolische Handauflegung
Die Apostelgeschichte berichtet von Getauften, die durch Gebet und Handauflegung der Apostel eine besondere Gabe des Heiligen Geistes empfangen; der Hebräerbrief stellt Taufen und Handauflegung nebeneinander. Die Kirche versteht diese Zeugnisse als biblische Grundlage der Firmung, des Sakraments, das die in der Taufe empfangene Eingliederung in Christus durch die Gabe des Heiligen Geistes vollendet und stärkt. Am Ende steht der Einwand, eine getrennte Firmung sei ohne ausdrücklichen Namen unbiblisch, und die Antwort der Kirche darauf.
3 Fragen · Alle Bibelstellen im Wortlaut · Quellen zum Prüfen

Die Schrift erschließt sich in dem Heiligen Geist, in dem sie geschrieben wurde. Ein kurzes Gebet stimmt auf das Lesen ein.
Vor dem LesenBetend lesen
Im Geist hören
Die Heilige Schrift ist Gottes Wort in menschlichen Worten. Wer sie liest, darf um den Geist bitten, der die biblischen Verfasser inspiriert hat und die Kirche in alle Wahrheit führt.
Komm, Heiliger Geist.
Öffne unseren Verstand für Gottes Wort und unser Herz für Christus. Lehre uns, die Heilige Schrift im Glauben der Kirche zu hören, und führe uns dazu, das Erkannte zu leben. Amen.
Im Gebet wird die Schriftlesung zum Gespräch mit Gott.
Bibelzitat, redaktionelle Erläuterung und Gebet bleiben klar unterschieden. Als Heilige Schrift gilt nur der gekennzeichnete Bibeltext; Erläuterungen und Gebete sind redaktionell verantwortet und anhand ihrer Quellen prüfbar.
Zum Weiterlesen:Dei Verbum 12 und 25Verbum Domini 15–16 und 86–87
Taufe und Handauflegung Bibel und Textverständnis
Taufe und Handauflegung der Apostel treten im Neuen Testament nebeneinander
Das Neue Testament berichtet von Getauften, die durch Gebet und Handauflegung der Apostel eine besondere Gabe des Heiligen Geistes empfangen.
Dann legten sie ihnen die Hände auf und sie empfingen den Heiligen Geist.
Auszug aus Apg 8,14–17 · EÜ 2016 · © KBA 2016↗
Was die Stelle zum Argument beiträgt
Getaufte Samariter empfangen durch die Handauflegung der Apostel den Heiligen Geist.
Paulus legte ihnen die Hände auf und der Heilige Geist kam auf sie herab.
Auszug aus Apg 19,6 · EÜ 2016 · © KBA 2016↗
Was die Stelle zum Argument beiträgt
Auf die Taufe folgt die Handauflegung des Paulus und der Empfang des Heiligen Geistes.
Darum wollen wir beiseitelassen, was man zuerst von Christus verkünden muss, und uns dem Vollkommeneren zuwenden; wir wollen nicht noch einmal den Grund legen mit der Abkehr von toten Werken und dem Glauben an Gott, mit der Lehre über die Taufen und die Handauflegung, über die Auferstehung der Toten und das ewige Gericht; das wollen wir dann tun, wenn Gott es zulässt.
Auszug aus Hebr 6,1–3 · EÜ 2016 · © KBA 2016↗
Was die Stelle zum Argument beiträgt
Die Handauflegung gehört zu den genannten Grundlagen der christlichen Lehre.
Die Apostelgeschichte schildert in Samaria Menschen, die bereits getauft sind. Erst als die Apostel für sie beten und ihnen die Hände auflegen, empfangen sie den Heiligen Geist. In Ephesus verläuft es ähnlich: Auf die Taufe folgt die Handauflegung des Paulus, und mit ihr ist der Empfang des Heiligen Geistes verbunden. Der Hebräerbrief nennt Taufen und Handauflegung nebeneinander unter den grundlegenden Glaubenslehren. Für diese Handlung trägt die Kirche den Namen Firmung. Die Texte zeigen eine wiederkehrende Verbindung: die bereits empfangene Taufe, die Handauflegung der Apostel und eine besondere Gabe des Heiligen Geistes treten zusammen auf.
Die Getauften empfangen im Zusammenhang mit dem Gebet und der Handauflegung der Apostel eine weitere Gabe des Heiligen Geistes. Taufe und nachfolgende Geistgabe bleiben dadurch aufeinander bezogen: Die in der Taufe geschenkte Gnade wird durch die Gabe des Geistes vollendet und gestärkt. Die Apostel legen Getauften die Hände auf, und der Empfang des Geistes wird damit verbunden; darin liegt der biblische Baustein für eine von der Taufe unterscheidbare apostolische Handauflegung. Diese Stellen zeigen die Handauflegung der Apostel an bereits Getauften und tragen damit die Gestalt, die der spätere Firmritus entfaltet.
Vollendung der Taufgnade Glaube und Überlieferung
Die Firmung wiederholt die Taufe nicht; sie vollendet und stärkt die Taufgnade durch die Gabe des Heiligen Geistes
Die Kirche versteht diese Zeugnisse als biblische Grundlage der Firmung.
Die Firmung ist das Sakrament, in dem die in der Taufe empfangene Eingliederung in Christus durch die Gabe des Heiligen Geistes vollendet und gestärkt wird. Sie wiederholt die Taufe nicht: Wie die Taufe, deren Vollendung sie ist, prägt sie ein unauslöschliches geistiges Zeichen ein und wird darum nur ein einziges Mal gespendet (KKK 1304). Ihr Name ist später als die Ereignisse, von denen die Apostelgeschichte berichtet; die apostolische Verbindung von Taufe, Handauflegung und Geistgabe ist im Neuen Testament bereits bezeugt.
Die Handauflegung macht sichtbar, dass diese Gabe in der apostolischen Sendung und im Gebet der Kirche empfangen wird. Im lateinischen Ritus wird die Firmung „durch die Salbung mit Chrisam auf die Stirn unter Auflegen der Hand und durch die Worte: ‚Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist‘“ gespendet; in den Ostkirchen wird mit Myron gesalbt (KKK 1300). Deshalb gehört die Firmung als eigenes Sakrament neben die Taufe, auch wenn beide Sakramente eng zusammengehören. Der Katechismus der Katholischen Kirche legt diese Lehre in den Nummern 1285–1321 dar.
Quellen zu dieser Frage 2
Gabe der Gründungszeit? Glaube und Überlieferung
War die Geistgabe durch Handauflegung auf die Gründungszeit beschränkt?
Calvin verstand die Geistmitteilung durch Handauflegung in Apg 8 und 19 als außerordentliche Gabe einer Übergangszeit, die keinen bleibenden Ritus begründet (Institutio IV,19). Die 39 Artikel der Kirche von England zählen die Firmung nicht zu den Sakramenten des Evangeliums, weil ihr ein von Gott angeordnetes sichtbares Zeichen fehle (Art. XXV).
Der Einwand hat seinen Anhalt an Apg 19,6: „Paulus legte ihnen die Hände auf und der Heilige Geist kam auf sie herab; sie redeten in Zungen und weissagten.“ Zungenrede und Weissagung erscheinen hier als Zeichen eines Anfangs, der mit der apostolischen Zeit endet; dann wäre auch die Handauflegung, die sie begleitet, eine Handlung dieser Zeit allein.
Petrus nennt am Pfingsttag die Reichweite der Gabe: „dann werdet ihr die Gabe des Heiligen Geistes empfangen. Denn euch und euren Kindern gilt die Verheißung und all denen in der Ferne, die der Herr, unser Gott, herbeirufen wird“ (Apg 2,38–39). Die Verheißung des Geistes reicht über die Hörer dieses Tages hinaus bis zu ihren Kindern und zu allen, die Gott ruft. Zungenrede und Weissagung begleiten in Ephesus den Empfang des Geistes; das Geschenk selbst ist der Heilige Geist, und um ihn bittet die Kirche in ihrer Handauflegung bis heute. Paulus schreibt den Korinthern von Gott, „der uns mit euch auf Christus hin stärkt und der uns gesalbt hat. Er hat uns auch sein Siegel aufgedrückt und als ersten Anteil den Geist in unsere Herzen gegeben“ (2 Kor 1,21–22). Salbung und Siegel des Geistes gehören damit zum Leben der Getauften; der Katechismus verbindet die Stelle mit dem Siegel, das die Firmung schenkt (KKK 1295–1296).
Das sichtbare Zeichen, das die 39 Artikel vermissen, nennt die Schrift selbst: die Handauflegung der Apostel an Getauften (Apg 8,17; 19,6). Die Kirche hat diese apostolische Praxis von Anfang an weitergegeben. Tertullian beschreibt um 200 in Karthago, dass die Getauften nach dem Taufbad gesalbt werden (Über die Taufe 7), und fährt fort: „Darnach folgt die Handauflegung, womit durch einen Segensspruch der Heilige Geist herbeigerufen und eingeladen wird“ (Über die Taufe 8). Um 256 bezieht Cyprian von Karthago den Bericht aus Samarien auf die Praxis seiner Kirche: Was Petrus und Johannes taten, geschieht auch jetzt; die in der Kirche Getauften werden vor die Vorsteher gebracht und empfangen durch deren Gebet und Handauflegung den Heiligen Geist (Brief 73,9). Die katholische Überlieferung betrachtet diese Handauflegung darum „zu Recht als Anfang des Firmsakramentes“, das „die Pfingstgnade in der Kirche auf eine gewisse Weise fortdauern läßt“ (Paul VI., zitiert in KKK 1288).