Glaube und Zeichen
Was Exodus 20 verbietet
Das Bilderverbot steht in der Ausschließlichkeit der Gottesverehrung: Israel soll keinen anderen Gott anbeten. Die Kirche liest Ex 20 als Absage an jede Vergöttlichung des Geschaffenen und unterscheidet davon die Verehrung von Bildern und Reliquien. Schließt das Gebot damit jedes religiöse Bild aus?
4 Fragen · Alle Bibelstellen im Wortlaut · Quellen zum Prüfen

Die Schrift erschließt sich in dem Heiligen Geist, in dem sie geschrieben wurde. Ein kurzes Gebet stimmt auf das Lesen ein.
Vor dem LesenBetend lesen
Im Geist hören
Die Heilige Schrift ist Gottes Wort in menschlichen Worten. Wer sie liest, darf um den Geist bitten, der die biblischen Verfasser inspiriert hat und die Kirche in alle Wahrheit führt.
Komm, Heiliger Geist.
Öffne unseren Verstand für Gottes Wort und unser Herz für Christus. Lehre uns, die Heilige Schrift im Glauben der Kirche zu hören, und führe uns dazu, das Erkannte zu leben. Amen.
Im Gebet wird die Schriftlesung zum Gespräch mit Gott.
Bibelzitat, redaktionelle Erläuterung und Gebet bleiben klar unterschieden. Als Heilige Schrift gilt nur der gekennzeichnete Bibeltext; Erläuterungen und Gebete sind redaktionell verantwortet und anhand ihrer Quellen prüfbar.
Zum Weiterlesen:Dei Verbum 12 und 25Verbum Domini 15–16 und 86–87
Die Ausschließlichkeit Gottes Bibel und Textverständnis
Das Gebot schützt den unsichtbaren Gott vor jedem Bild und jeder Vergötzung
Ex 20 stellt das Bilderverbot unmittelbar neben das Gebot, keine anderen Götter zu haben: Israel soll sich vor keinem Bild niederwerfen und ihm nicht dienen (Ex 20,3–5). Es soll auch den HERRN selbst nicht in einem Bild festhalten, denn am Horeb hat es keine Gestalt gesehen, sondern nur seine Stimme gehört (Dtn 4,12.15–16).
Du sollst dir kein Kultbild machen und keine Gestalt von irgendetwas am Himmel droben, auf der Erde unten oder im Wasser unter der Erde.
Auszug aus Ex 20,1–17 · EÜ 2016 · © KBA 2016↗
Welche Folgerung der Text begrenzt
Das Gebot verbietet Götzenbilder und ihre Anbetung.
Der Gott Israels ist der Herr; ihm gebührt die Anbetung, und das Geschaffene steht als Geschöpf unter ihm.
Das Gebot untersagt also zweierlei: ein Kultbild, das Gott selbst darstellen soll, und die Anbetung, die einem Bild erwiesen wird. Ein Götzenbild ist eine Darstellung, die an Gottes Stelle tritt und göttliche Macht für sich beansprucht. Dass das Gebot nicht jedes religiöse Bild trifft, zeigen die Bilder, die Gott selbst für sein Heiligtum anfertigen lässt.
Anbetung und Verehrung Glaube und Überlieferung
Die Kirche unterscheidet die Anbetung Gottes von der Verehrung der Bilder
Der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) bezieht das Gebot auf jede Form der Vergöttlichung des Geschaffenen.
Der Katechismus legt das Bilderverbot innerhalb des ersten Gebots aus und folgt damit der Einteilung des Augustinus, die auch die lutherischen Bekenntnisse haben; die orthodoxen Kirchen und die reformierten Gemeinschaften zählen es nach den griechischen Vätern als eigenes zweites Gebot (KKK 2066; 2129–2132). Die Kirche hat das Verbot also nicht gestrichen, sondern anders gezählt. Ein Bild bleibt ein materieller Gegenstand. Eine Reliquie ist ein leiblicher Überrest eines Heiligen oder ein Gegenstand, der mit seinem Leib in Berührung gekommen ist. Beide können auf Christus, die Heiligen und das Wirken Gottes hinweisen; die Anbetung empfängt allein Gott. Diese Unterscheidung schützt die Einzigkeit Gottes und lässt den von der Schrift bezeugten Gebrauch materieller Zeichen bestehen.
Das Verbot, Gott selbst im Bild darzustellen, galt dem Gott, dessen Gestalt Israel am Horeb nicht gesehen hatte (Dtn 4,15–16). In Christus ist dieser unsichtbare Gott sichtbar geworden: Er ist „Bild des unsichtbaren Gottes“ (Kol 1,15), und wer ihn gesehen hat, hat den Vater gesehen (Joh 14,9); darum hat die Menschwerdung eine neue Ordnung der Bilder eröffnet, und die Kirche stellt Christus, die Gottesmutter und die Heiligen im Bild dar (KKK 1159; 2131).
Zweites Konzil von Nizäa
Ihnen soll Begrüßung und ehrende Verehrung [τιμητικὴν προσκύνησιν; timētikēn proskynēsin, Grundform: timētikē proskynēsis, etwa: ti-me-ti-ken pros-kü-ne-sin] erwiesen werden, nicht aber jene wahre, unserem Glauben entsprechende Anbetung [ἀληθινὴν λατρείαν; alēthinēn latreian, Grundform: latreia, etwa: a-le-thi-nen la-tre-ian], die allein der göttlichen Natur zukommt.
Zweites Konzil von Nizäa · Zweites Konzil von Nizäa, Glaubensdefinition (787); DH 600–601 · Primärtext↗Das Zweite Konzil von Nizäa unterscheidet 787 in seiner Glaubensdefinition zwischen ehrender Verehrung von Bildern und der Anbetung, die allein der göttlichen Natur zukommt.
Einordnung der Quelle
Der Text zeigt: Bildern wird ehrende Verehrung erwiesen; die wahre Anbetung bleibt Gott allein vorbehalten.
Die Grenze: Die Ehre gilt der dargestellten Person; dem Bild als Gegenstand schreibt die Definition keine eigene Kraft zu.
Quelle im Zusammenhang lesen
Worum es hier geht
Das Zweite Konzil von Nizäa verteidigt 787 die überlieferte Bildpraxis gegen den Bilderstreit. Seine Definition ist die feierliche Lehrentscheidung des siebten ökumenischen Konzils, das die katholische und die orthodoxe Kirche gleichermaßen anerkennen; sie verbindet die Darstellung mit der Menschwerdung und unterscheidet ehrende Verehrung von der Anbetung, die allein Gott gebührt. Der Satz, dass die Ehre des Bildes auf das Urbild übergeht, stammt von Basilius dem Großen (Über den Heiligen Geist 18,45); das Konzil macht ihn sich zu eigen (KKK 2132).
Historischer Text
Wir bewahren unverändert alle kirchlichen Überlieferungen, die uns schriftlich oder mündlich übergeben wurden; eine davon ist die Anfertigung bildlicher Darstellungen, die mit der Verkündigung des Evangeliums übereinstimmt. Sie zeigt besonders, dass die Menschwerdung des Wortes Gottes wirklich und nicht bloß scheinbar war. […] Daher bestimmen wir mit aller Sicherheit und Genauigkeit, dass wie das Bild des kostbaren und lebensspendenden Kreuzes auch die ehrwürdigen und heiligen Bilder in den heiligen Kirchen Gottes, auf heiligen Geräten und Gewändern, an Wänden und auf Tafeln, in Häusern und an Wegen angebracht werden sollen: das Bild unseres Herrn und Gottes und Erlösers Jesus Christus, unserer unbefleckten Herrin, der heiligen Gottesgebärerin, der ehrwürdigen Engel und aller heiligen und frommen Menschen. […] Ihnen soll Begrüßung und ehrende Verehrung [τιμητικὴν προσκύνησιν; timētikēn proskynēsin, Grundform: timētikē proskynēsis, etwa: ti-me-ti-ken pros-kü-ne-sin] erwiesen werden, nicht aber jene wahre, unserem Glauben entsprechende Anbetung [ἀληθινὴν λατρείαν; alēthinēn latreian, Grundform: latreia, etwa: a-le-thi-nen la-tre-ian], die allein der göttlichen Natur zukommt. […] Denn die Ehre, die dem Bild erwiesen wird, geht auf das Urbild über; wer das Bild verehrt, verehrt in ihm die dargestellte Person.
Vollständigen historischen Text öffnen: Zweites Konzil von NizäaWarum diese Stelle wichtig ist
Nizäa II formuliert die Unterscheidung der Kirche selbst: Gott allein gebührt Anbetung, während Bilder ehrend verehrt werden und auf das dargestellte Urbild verweisen. Tragender Grund ist dabei die Menschwerdung des Wortes.
Materie besitzt keine magische Eigenkraft; Gott kann sich geschaffener Dinge als Zeichen und Instrumente bedienen. Die Ehre, die einem Bild erwiesen wird, geht auf die dargestellte Person über; sie bleibt nicht beim Bild als Ding stehen, sondern führt zu dem, dessen Bild es ist, und so letztlich zum menschgewordenen Gott (KKK 2132).
Quellen zu dieser Frage 2
Verehrung und Anbetung Glaube und Überlieferung
Ist die Unterscheidung zwischen Verehrung und Anbetung nur ein Wortspiel?
Ex 20,5 verbietet, sich vor Bildern niederzuwerfen und ihnen zu dienen. Die Schrift kennt die Niederwerfung auch als Ehrerweis vor Menschen; die Kirche unterscheidet darum die Ehre, die einem Geschöpf gilt, von der Anbetung, die allein Gott zukommt.
Der Einwand hält sich an den Wortlaut des Gebots: „Du sollst dich nicht vor ihnen niederwerfen und ihnen nicht dienen“ (Ex 20,5). Verboten ist gerade das Niederwerfen, und doch nennt das Zweite Konzil von Nizäa die erlaubte Bilderverehrung selbst προσκύνησις (proskýnēsis, gesprochen etwa „pros-KÜ-nee-sis“), also Niederwerfung. Calvin hat die Unterscheidung von Verehrung und Anbetung darum als Ausflucht zurückgewiesen (Institutio I,11,11). Der Einwand lautet: Ein Beiwort gebe ein und derselben Gebärde zwei Namen, damit einer davon erlaubt bleibe.
Das Gebot selbst verbindet zwei Verben: niederwerfen und dienen. Es trifft die Niederwerfung vor Bildern, denen gedient wird, weil man sie als Götter verehrt. Dieselbe Gebärde kennt die Schrift auch als Ehrerweis vor Menschen, ohne sie Götzendienst zu nennen: Abraham „verneigte sich tief vor dem Volk des Landes, vor den Hetitern“ (Gen 23,7), Jakob „warf sich siebenmal zur Erde nieder, bis er nahe an seinen Bruder herangekommen war“ (Gen 33,3), und der Prophet Natan trat vor König David und „warf sich vor ihm nieder, mit dem Gesicht zur Erde“ (1 Kön 1,23). Vor der Wolkensäule am Zelteingang warf sich ganz Israel zu Boden (Ex 33,10). Nicht die Gebärde macht den Götzendienst, sondern wem sie gilt und wofür man das Gegenüber hält.
Nizäa II gebraucht das Wort für die Gebärde und zieht zugleich die Grenze: Den Bildern gilt ehrende Verehrung, nicht die λατρεία (latreía, gesprochen etwa „la-TREI-a“), die wahre Anbetung, die allein der göttlichen Natur zukommt. Johannes Paul II. beschreibt sie als überlieferte Unterscheidung, die das Konzil feierlich bekräftigt hat (Duodecimum saeculum 9). Älter als die Formel ist die Sache: Im Martyrium des Polykarp sagt die Gemeinde von Smyrna im zweiten Jahrhundert: „Denn ihn beten wir an, weil er der Sohn Gottes ist. Den Märtyrern aber erweisen wir als Schülern und Nachahmern des Herrn gebührende Liebe“ (Martyrium des Polykarp 17).
Ein Wortspiel wäre die Unterscheidung, wenn das Bild empfinge, was allein Gott zukommt. Genau das schließt die Kirche aus: Die Ehre der heiligen Bilder ist eine „ehrfürchtige Verehrung“, keine Anbetung, die allein Gott zusteht (KKK 2132). Die Unterscheidung schafft darum keinen Freiraum für den Götzendienst; sie ist der Maßstab, an dem er erkannt wird.
Quellen zu dieser Frage 5
Reichweite des Bilderverbots Glaube und Überlieferung
Schließt das Bilderverbot Bilder Gottes und Bilder im Gottesdienst aus?
Die reformierte Bekenntnistradition liest das Gebot strenger als die katholische Kirche.
Der Heidelberger Katechismus, die maßgebliche reformierte Bekenntnisschrift, lehrt: „Gott kann und darf in keiner Weise abgebildet werden.“ Geschöpfe dürfen abgebildet werden, doch Bilder von ihnen dürfen nicht gemacht und gehalten werden, um sie zu verehren oder Gott damit zu dienen (Frage 97). Auch als „der Laien Bücher“ sollen Bilder in den Kirchen nicht geduldet werden, weil Gott seine Gemeinde durch die lebendige Predigt seines Wortes unterweisen will (Frage 98). Der Einwand richtet sich also nicht gegen jede Kunst, sondern gegen Bilder Gottes und gegen Bilder im Gottesdienst.
Die Kirche antwortet mit der Menschwerdung: Den unsichtbaren Gott kann niemand abbilden, doch in Christus ist er sichtbar geworden; darum stellt die Kirche Christus im Bild dar, ohne das Gebot zu übertreten (KKK 2131). Bild und Wort erhellen einander: Die christliche Ikonographie gibt durch das Bild dieselbe Botschaft des Evangeliums wieder, die die Schrift durch das Wort übermittelt (KKK 1160). Zum Götzen wird eine Darstellung erst, wenn sie an Gottes Stelle tritt und als göttliche Macht angebetet wird. Dass Bilder auch an den Ort der Anbetung gehören können, zeigt Gott selbst: Für sein Heiligtum lässt er die Kerubim der Bundeslade anfertigen.