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Fürsprache der Gerechten nach dem Tod

In 2 Makk 15 erscheinen der verstorbene Onias und Jeremia als Gerechte; Jeremia wird als einer beschrieben, der für Volk und heilige Stadt betet.

Kernaussage

In 2 Makk 15 erscheinen der verstorbene Onias und Jeremia als Gerechte; Jeremia wird als einer beschrieben, der für Volk und heilige Stadt betet.

Schlüsselfrage

Wie kann die Fürbitte der Heiligen mit der Aussage vereinbar sein, dass Christus der eine Mittler ist?

Katholische Auslegung

Christus ist der einzige Erlöser und Mittler aus eigener Vollmacht. Die Fürbitte der Christen auf Erden und der Heiligen im Himmel erhält ihre Wirksamkeit von ihm. Die Heiligen ersetzen Christus nicht; sie leben in Gott und bitten in seiner Gegenwart.

Im Zusammenhang

Aussage und Kontext

Judas Makkabäus sieht in einer Vision die beiden verstorbenen Gerechten. Jeremia übergibt Judas ein Schwert als Gabe Gottes.

Für den katholischen Kanon ist dies eine besonders unmittelbare biblische Grundlage für die Fürsprache der Heiligen. Ein verstorbener Gerechter wird als Fürbitter für die Lebenden dargestellt.

2 Makk 15,12–16

Onias und Jeremia erscheinen als Verstorbene, die für das Volk beten.

Bibeltext in der EÜ 2016 öffnen

Einwand und Antwort

Den Einwand prüfen

2 Makkabäer gehört nicht zur Bibel.

Katholische Antwort

Diese Einwendung betrifft zuerst die Frage, welche Bücher zum inspirierten Kanon gehören. Die katholische Kirche zählt 2 Makkabäer zum Alten Testament. Die Kanonfrage kann nicht einfach durch eine Bibelstelle gelöst werden, die selbst nur dann als Beleg gilt, wenn ihr Status bereits anerkannt ist.

Was die Kirche nicht meint

Die Stelle gehört zum katholischen, nicht zum protestantischen Bibelkanon. Der Einwand gegen sie wird deshalb im Thema Bibelkanon behandelt. Die Stelle legt nicht jede Form persönlicher Heiligengebete fest.

Biblischer Zusammenhang

Die ganze Argumentation

Quellen und HinweiseKKK 74–1419, 1472–1553 · EÜ 2016 · KKK 946–962, 2634–2636

Schrift

Katechismus

Konzilien und Lehramt

  • Lumen gentiumLG 10, 18–29, 49–69

    Lehramtliche Grundlage zu Kirche, Amt, Heiligen und Maria.

  • Lumen gentiumLG 49–51

    Gemeinschaft der pilgernden und vollendeten Kirche.