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Für Gott leben die Verstorbenen

Die Bibel beschreibt die Glaubenden als von einer Wolke von Zeugen umgeben und sagt, dass für Gott alle leben.

Kernaussage

Die Bibel beschreibt die Glaubenden als von einer Wolke von Zeugen umgeben und sagt, dass für Gott alle leben.

Schlüsselfrage

Wie kann die Fürbitte der Heiligen mit der Aussage vereinbar sein, dass Christus der eine Mittler ist?

Katholische Auslegung

Christus ist der einzige Erlöser und Mittler aus eigener Vollmacht. Die Fürbitte der Christen auf Erden und der Heiligen im Himmel erhält ihre Wirksamkeit von ihm. Die Heiligen ersetzen Christus nicht; sie leben in Gott und bitten in seiner Gegenwart.

Im Zusammenhang

Aussage und Kontext

Hebr 12 folgt auf die Reihe der Glaubenszeugen in Hebr 11. In Lk 20 argumentiert Jesus über die Auferstehung und Gottes Verhältnis zu den Vätern.

Die Verstorbenen sind im biblischen Verständnis nicht in ein bedeutungsloses Nichts ausgelöscht. Ihr Leben steht in Gott. Das bildet eine Grundlage für die katholische Vorstellung der Gemeinschaft der Heiligen.

Hebr 12,1

Die Glaubenden sind von einer großen Wolke von Zeugen umgeben.

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Lk 20,38

Für Gott leben Abraham, Isaak und Jakob; er ist Gott der Lebenden.

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Einwand und Antwort

Den Einwand prüfen

„Wolke von Zeugen“ kann einfach ein Bild für frühere Glaubensvorbilder sein.

Katholische Antwort

Diese Bedeutung ist im unmittelbaren Zusammenhang enthalten. Die katholische Lehre geht darüber hinaus, indem sie die Stelle mit der himmlischen Gebetsdarstellung und der apostolischen Tradition verbindet.

Was die Kirche nicht meint

Hebr 12,1 sagt nicht ausdrücklich, dass jeder Heilige jedes Gebet hört. Lk 20,38 ist ein Zeugnis für das Leben in Gott, keine vollständige Anweisung zur Heiligenanrufung.

Biblischer Zusammenhang

Die ganze Argumentation

Quellen und HinweiseKKK 74–1419, 1472–1553 · EÜ 2016 · KKK 946–962, 2634–2636

Schrift

Katechismus

Konzilien und Lehramt

  • Lumen gentiumLG 10, 18–29, 49–69

    Lehramtliche Grundlage zu Kirche, Amt, Heiligen und Maria.

  • Lumen gentiumLG 49–51

    Gemeinschaft der pilgernden und vollendeten Kirche.