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Lutherisch

Hier stehen offizielle Lehrpositionen. Angaben zu heutiger Praxis und innerkonfessionellen Unterschieden erscheinen nur, wenn eigene Quellen sie belegen.

Priorisierte Themen

Wo sich Lesarten unterscheiden

Quellengestützt

Positionen im Überblick

Eucharistie und Messopfer

Offizielle Lehrposition
Lutherische Kirchen bejahen die sakramentale Gegenwart Christi im Abendmahl. Brot und Wein bleiben Brot und Wein, und Christus ist nach lutherischem Verständnis in, mit und unter diesen Gaben gegenwärtig. Zugleich lehnt das Augsburger Bekenntnis die Vorstellung ab, eine Messe könne als äußerliches Werk die Sünden Lebender oder Verstorbener tilgen; Christi einmaliges Opfer genügt. Der lutherische Einwand richtet sich daher vor allem gegen die katholische Opferdeutung und ihre mögliche Auffassung als rechtfertigendes Werk, nicht gegen eine baptistische Erinnerungslehre.
Offizielle Quelle ↗

Petrus und Papstamt

Offizielle Lehrposition
ein päpstlicher Jurisdiktionsprimat ist aus der Schrift nicht erweisbar; CA XXVIII unterscheidet geistliche und weltliche Gewalt.
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Sichtbare Kirche und Lehramt

Offizielle Lehrposition
Kirche ist die Versammlung der Heiligen, in der Evangelium rein gepredigt und Sakramente recht verwaltet werden; keine päpstliche Jurisdiktion.
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Schrift und Tradition

Offizielle Lehrposition
Schrift als einzige Regel; Bekenntnisse legen sie aus; menschliche Traditionen binden nicht als Heilsnotwendiges.
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Bibelkanon

Offizielle Lehrposition
66 Bücher als kanonische Schriften; Apokryphen werden gesondert geführt.
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Rechtfertigung und Gnade

Offizielle Lehrposition
Rechtfertigung allein aus Gnade durch Glauben; Gerechtigkeit Christi wird zugerechnet; gute Werke folgen aus dem Glauben.
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Todsünde, lässliche Sünde und Heil

Offizielle Lehrposition
Der Begriff Todsünde ist nicht die maßgebliche Ordnung; Sünde trennt von Gott, Vergebung gründet in Christus und seiner Verheißung.
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Beichte und Sündenvergebung

Offizielle Lehrposition
Das Augsburgische Bekenntnis bejaht die Beichte und die Absolution; Einzelheiten der Praxis können unterschiedlich gestaltet sein.
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Taufe und Kindertaufe

Offizielle Lehrposition
Sakrament mit Gottes Verheißung und wirksamer Gnade; keine rein symbolische Handlung. Kindertaufe wird bejaht.
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Firmung

Offizielle Lehrposition
Handauflegung und öffentliche Glaubensbekräftigung können kirchlich wichtig sein; eine der katholischen Firmung entsprechende Sakramentenlehre wird nicht einheitlich geteilt.
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Priestertum und apostolische Sukzession

Offizielle Lehrposition
Das allgemeine Priestertum wird stark betont; das öffentliche Predigt- und Sakramentsamt wird kirchlich geordnet.
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Krankensalbung

Offizielle Lehrposition
Krankenabendmahl, Gebet und Salbung können kirchliche Praxis sein; die katholische Sakramentenlehre wird unterschiedlich bewertet.
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Ehe

Offizielle Lehrposition
Die Ehe wird als von Gott gegebene Ordnung hochgehalten, aber nicht im katholischen Sinn als Sakrament gezählt.
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Gebet für Verstorbene und Fegefeuer

Offizielle Lehrposition
Das Augsburgische Bekenntnis verwirft die Anwendung der Messe als Werk für Verstorbene; ein katholisches Fegefeuerdogma gehört nicht zur lutherischen Bekenntnislehre.
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Die sieben Sakramente als biblische Gesamtstruktur

Offizielle Lehrposition
Taufe und Abendmahl werden als Sakramente im engeren Sinn bejaht; Buße und kirchliche Handlungen erhalten eine eigene Einordnung.
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Maria: Seligpreisung, Fürbitte und die Mutter des Herrn

Offizielle Lehrposition
Das Augsburgische Bekenntnis XXI lehrt, dass die Schrift weder die Anrufung der Heiligen noch die Bitte um ihre Hilfe lehrt, und stellt Christus als den einen Mittler und Fürsprecher vor die Kirche. Zugleich bejaht es das Gedenken der Heiligen als Beispiele des Glaubens.
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Heilige und Fürbitte: Gemeinschaft unter dem einen Mittler

Offizielle Lehrposition
Das Augsburgische Bekenntnis XXI lehrt, dass die Schrift weder die Anrufung der Heiligen noch die Bitte um ihre Hilfe lehrt, und stellt Christus als den einen Mittler und Fürsprecher vor die Kirche. Zugleich bejaht es das Gedenken der Heiligen als Beispiele des Glaubens.
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Bilder und Reliquien: Verehrung ohne Vergöttlichung

Offizielle Lehrposition
Das Augsburgische Bekenntnis XXI lehrt, dass die Schrift weder die Anrufung der Heiligen noch die Bitte um ihre Hilfe lehrt, und stellt Christus als den einen Mittler und Fürsprecher vor die Kirche. Zugleich bejaht es das Gedenken der Heiligen als Beispiele des Glaubens.
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Gebet und katholische Praxis: Vaterwort, Wiederholung und Rosenkranz

Offizielle Lehrposition
Das Augsburgische Bekenntnis XXI lehrt, dass die Schrift weder die Anrufung der Heiligen noch die Bitte um ihre Hilfe lehrt, und stellt Christus als den einen Mittler und Fürsprecher vor die Kirche. Zugleich bejaht es das Gedenken der Heiligen als Beispiele des Glaubens.
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Lehrpositionen aus offiziellen Quellen sowie, wo gesondert belegt, heutige Praxis und innerkonfessionelle Unterschiede
ThemaOffizielle LehrpositionQuelle
Eucharistie und MessopferLutherische Kirchen bejahen die sakramentale Gegenwart Christi im Abendmahl. Brot und Wein bleiben Brot und Wein, und Christus ist nach lutherischem Verständnis in, mit und unter diesen Gaben gegenwärtig. Zugleich lehnt das Augsburger Bekenntnis die Vorstellung ab, eine Messe könne als äußerliches Werk die Sünden Lebender oder Verstorbener tilgen; Christi einmaliges Opfer genügt. Der lutherische Einwand richtet sich daher vor allem gegen die katholische Opferdeutung und ihre mögliche Auffassung als rechtfertigendes Werk, nicht gegen eine baptistische Erinnerungslehre.Offizielle Quelle ↗
Petrus und Papstamtein päpstlicher Jurisdiktionsprimat ist aus der Schrift nicht erweisbar; CA XXVIII unterscheidet geistliche und weltliche Gewalt.Offizielle Quelle ↗
Sichtbare Kirche und LehramtKirche ist die Versammlung der Heiligen, in der Evangelium rein gepredigt und Sakramente recht verwaltet werden; keine päpstliche Jurisdiktion.Offizielle Quelle ↗
Schrift und TraditionSchrift als einzige Regel; Bekenntnisse legen sie aus; menschliche Traditionen binden nicht als Heilsnotwendiges.Offizielle Quelle ↗
Bibelkanon66 Bücher als kanonische Schriften; Apokryphen werden gesondert geführt.Offizielle Quelle ↗
Rechtfertigung und GnadeRechtfertigung allein aus Gnade durch Glauben; Gerechtigkeit Christi wird zugerechnet; gute Werke folgen aus dem Glauben.Offizielle Quelle ↗
Todsünde, lässliche Sünde und HeilDer Begriff Todsünde ist nicht die maßgebliche Ordnung; Sünde trennt von Gott, Vergebung gründet in Christus und seiner Verheißung.Offizielle Quelle ↗
Beichte und SündenvergebungDas Augsburgische Bekenntnis bejaht die Beichte und die Absolution; Einzelheiten der Praxis können unterschiedlich gestaltet sein.Offizielle Quelle ↗
Taufe und KindertaufeSakrament mit Gottes Verheißung und wirksamer Gnade; keine rein symbolische Handlung. Kindertaufe wird bejaht.Offizielle Quelle ↗
FirmungHandauflegung und öffentliche Glaubensbekräftigung können kirchlich wichtig sein; eine der katholischen Firmung entsprechende Sakramentenlehre wird nicht einheitlich geteilt.Offizielle Quelle ↗
Priestertum und apostolische SukzessionDas allgemeine Priestertum wird stark betont; das öffentliche Predigt- und Sakramentsamt wird kirchlich geordnet.Offizielle Quelle ↗
KrankensalbungKrankenabendmahl, Gebet und Salbung können kirchliche Praxis sein; die katholische Sakramentenlehre wird unterschiedlich bewertet.Offizielle Quelle ↗
EheDie Ehe wird als von Gott gegebene Ordnung hochgehalten, aber nicht im katholischen Sinn als Sakrament gezählt.Offizielle Quelle ↗
Gebet für Verstorbene und FegefeuerDas Augsburgische Bekenntnis verwirft die Anwendung der Messe als Werk für Verstorbene; ein katholisches Fegefeuerdogma gehört nicht zur lutherischen Bekenntnislehre.Offizielle Quelle ↗
Die sieben Sakramente als biblische GesamtstrukturTaufe und Abendmahl werden als Sakramente im engeren Sinn bejaht; Buße und kirchliche Handlungen erhalten eine eigene Einordnung.Offizielle Quelle ↗
Maria: Seligpreisung, Fürbitte und die Mutter des HerrnDas Augsburgische Bekenntnis XXI lehrt, dass die Schrift weder die Anrufung der Heiligen noch die Bitte um ihre Hilfe lehrt, und stellt Christus als den einen Mittler und Fürsprecher vor die Kirche. Zugleich bejaht es das Gedenken der Heiligen als Beispiele des Glaubens.Offizielle Quelle ↗
Heilige und Fürbitte: Gemeinschaft unter dem einen MittlerDas Augsburgische Bekenntnis XXI lehrt, dass die Schrift weder die Anrufung der Heiligen noch die Bitte um ihre Hilfe lehrt, und stellt Christus als den einen Mittler und Fürsprecher vor die Kirche. Zugleich bejaht es das Gedenken der Heiligen als Beispiele des Glaubens.Offizielle Quelle ↗
Bilder und Reliquien: Verehrung ohne VergöttlichungDas Augsburgische Bekenntnis XXI lehrt, dass die Schrift weder die Anrufung der Heiligen noch die Bitte um ihre Hilfe lehrt, und stellt Christus als den einen Mittler und Fürsprecher vor die Kirche. Zugleich bejaht es das Gedenken der Heiligen als Beispiele des Glaubens.Offizielle Quelle ↗
Gebet und katholische Praxis: Vaterwort, Wiederholung und RosenkranzDas Augsburgische Bekenntnis XXI lehrt, dass die Schrift weder die Anrufung der Heiligen noch die Bitte um ihre Hilfe lehrt, und stellt Christus als den einen Mittler und Fürsprecher vor die Kirche. Zugleich bejaht es das Gedenken der Heiligen als Beispiele des Glaubens.Offizielle Quelle ↗